Berichtspflicht an Oberstaatsanwaltschaft gelockert

Vizekanzler Werner Kogler, zur Zeit auch Justizminister
Interimsjustizminister Kogler nahm per Weisung Drei-Tages-Berichtspflicht zurück.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der derzeit auch für Justiz zuständig ist, hat die umstrittene Drei-Tages-Berichtspflicht an die staatsanwaltschaftlichen Oberbehörden zurückgenommen. Eine entsprechende Weisung erging am Donnerstag an die OStA Wien, hieß es aus dem Justizressort. Es muss zwar weiterhin etwa im Fall einer Hausdurchsuchung berichtet werden, künftig aber nicht mehr drei Tage vorher, sondern spätestens mit Beginn der Durchführung der Maßnahme.

Damit kehrt man zur früheren Praxis zurück. Konkret nahm Kogler den so genannten Drei-Tages-Berichtspflichten-Erlass, der Ende 2018 unter Justizminister Josef Moser (ÖVP) ergangen war, zurück. Dies sei ein erster Schritt, um die Effizienz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit zu stärken, hieß es aus Koglers Büro.

Teil des Regierungsprogramms

Diskutiert wurden die Berichtspflichten etwa im Zusammenhang mit dem Ibiza-Verfahren, bei dem es bisher immerhin 181 Berichte der Staatsanwälte gab. Der "Entfall von vermeidbaren Berichten" ist Teil des türkis-grünen Regierungsprogramms. Es solle nicht einmal der Anschein entstehen, dass die Ermittlungen in clamorosen Strafsachen durch Berichtspflichten behindert werden, hieß es aus dem grün geführten Justizressort. Weisungen und Berichtspflichten würden "politisch interpretiert und können in der Wahrnehmung der Außenwelt den Anschein der Behinderung der Staatsanwälte oder gar eines politischen Einflusses begründen", wird argumentiert.

Justizministerin Alma Zadic, die während ihrer Babypause von Kogler vertreten wird, hat denn auch eine umfassende Reform der Berichtspflichten in Auftrag gegeben. In den nächsten Wochen soll ein Gesetzesvorschlag zur Änderung der Berichtspflichten an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt werden. Mit der Gesetzesänderung soll die Pflicht der Staatsanwaltschaften entfallen, über bedeutende Verfahrensschritte zu berichten. Diese Änderung soll zu einer großen Entlastung der Staatsanwaltschaften führen und so "einen Beitrag zur Sicherstellung einer noch effizienteren Ermittlungsarbeit" leisten. Als dritter Schritt wurde angekündigt, dass seitens des Justizministeriums alle Berichtspflichtenerlässe überarbeitet werden.

Am Niveau des Rechtsschutzes ändere sich nichts, betonte man im Justizressort: "Denn darüber, ob eine Zwangsmaßnahme zulässig ist, entscheidet ein unabhängiges Gericht. Auch stehen den Beschuldigten alle Rechtsmittel uneingeschränkt zur Verfügung. Der Rechtsschutz von Beschuldigten ist daher durch die unabhängigen Gerichte bestens gewährleistet."

Best-Practice-Modelle für neue Weisungsspitze

Kogler hat außerdem die Prüfung internationaler Best-Practice-Modelle für die Einführung eines unabhängigen Obersten Staatsanwalts beauftragt. "Zentral dabei ist, dass es zu einer echten Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung der Staatsanwaltschaften kommt." Zuletzt hatte sich nach der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auch die ÖVP für die Etablierung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts ausgesprochen, womit eine jahrelange Forderung der Grünen Realität werden könnte.

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