Postenschacher: WKStA-Anklage gegen ÖVP-Klubchef Wöginger und zwei Beamte

- Die WKStA klagt ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt bzw. Anstiftung beim Landesgericht Linz an.
- Thomas Schmid, Kronzeuge, belastet Wöginger, für einen Freund aus parteipolitischen Gründen bei der Besetzung eines Finanzamts interveniert zu haben.
- August Wöginger betont, er habe "zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission" genommen.
- Das BVwG und die Bundes-Gleichbehandlungskommission haben bereits Diskriminierungen bei dieser Postenvergabe festgestellt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klagt ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte vor dem Landesgericht Linz an. Den Beamten wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen, Wöginger die Anstiftung, wie die Behörde am Donnerstag in einer Aussendung bekanntgab.
Konkret geht es um die Besetzung des Vorstands eines Finanzamts im Innviertel. Wöginger soll im Finanzministerium für einen Parteifreund interveniert haben.
Belastet wurde der ÖVP-Klubchef von Thomas Schmid, Ex-Finanz-Generalsekretär und nunmehr Kronzeuge im Casag-Verfahrenskomplex, der mehrere Korruptionsverfahren gegen ÖVP-Politiker und Unternehmer enthält.
Was ist der Vorwurf?
Die WKStA erklärt in ihrer Aussendung, dass die beiden Beamten, die jetzt angeklagt werden, trotz einer Befangenheit als Vorsitzender bzw. als Mitglied in der Begutachtungskommission tätig geworden seien.
Dabei sollen sie einen Kandidaten "aus parteipolitischen Erwägungen" an die erste Stelle gereiht haben, obwohl dieser im Vergleich zu den Mitbewerbern weniger geeignet gewesen sein soll. Dadurch seien Mitbewerber in ihrem Recht auf Gleichbehandlung sowie in ihrem Recht auf objektive Beurteilung ihrer Eignung geschädigt worden, wird in der Aussendung erklärt.
Wöginger wird als sogenannter Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt - er soll laut WKStA "am Beginn einer Bestimmungskette" gestanden sein.
"Wöginger hat weiterhin unser vollstes Vertrauen"
Auf KURIER-Anfrage erklärt Wöginger dazu: "Ich habe immer gesagt: Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist. Und ich habe ihn stets für einen qualifizierten, untadeligen und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten. Die anderen Bewerber kenne ich nicht und ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen."
Aus der ÖVP-Zentrale bekommt er prompt Rückendeckung: "Klubobmann August Wöginger hat weiterhin unser vollstes Vertrauen. Wir nehmen den Schritt der WKStA zur Kenntnis. Es gibt keinen Grund, an den Ausführungen von Klubobmann August Wöginger zu zweifeln", sagt ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti.
"Ein besonderes Anliegen"
Thomas Schmid schilderte die Geschichte bei seiner Aussage vor der WKStA so:
2016 war er selbst Generalsekretär im Finanzministerium, Wöginger war Sozialsprecher im ÖVP-Parlamentsklub und Chef des Arbeitnehmerbundes (ÖAAB). Damals wurde die Leitung des Finanzamts Braunau Ried Schärding neu ausgeschrieben.
Bei einem Gespräch habe Wöginger "klar zum Ausdruck gebracht, dass ihm die Personalie ein wichtiges Anliegen sei, und dass auch schon Kreise der oberösterreichischen ÖVP bei ihm, Wöginger, interveniert hätten. "Nachdem das für Wöginger so ein besonderes Anliegen war", sagte Schmid, "habe ich mir dann im Finanzministerium den Stand des Ausschreibungs- oder Besetzungsverfahrens berichten lassen".
Er habe den Vorsitzenden des Zentralausschusses dann "ausdrücklich gebeten", dass er sich für die von der ÖVP gewünschte Person einsetzen solle. "Ich habe ihm auch kommuniziert, dass das ein besonderer Wunsch von Wöginger sei."
Der Wunschkandidat sei ÖAAB-Mitglied, ÖVP-Bürgermeister und ein Freund Wögingers aus dem ÖAAB gewesen, so Schmid. In der WKStA-Aussendung steht, dass dieser selbst zuvor an Wöginger herangetreten sein soll, um ihn um dessen Unterstützung zu bitten.
Angeklagt werden nun die beiden Beamten, die in der Besetzungskommission - Wögingers Wunsch entsprechend - abgestimmt haben sollen, und Wöginger selbst.
"Parteibuchwirtschaft" bereits vom BVwG festgestellt
In der Causa um die Finanzamt-Besetzung gibt es bereits eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG), auf die sich die WKStA in ihrer Aussendung bezieht:
Demnach hat das BVwG im Zuge einer Beschwerde der damals unterlegenen Bewerberin, die eigentlich Bestgeeignete gewesen wäre, Rechtsverletzungen festgestellt - etwa eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung ("Parteibuchwirtschaft"). Auch die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat bei dieser Postenvergabe eine Diskriminierung festgestellt.
Die nunmehrige Anklage der WKStA gegen Wöginger und die beiden Beamten ist ein weiterer Teilaspekt in der Aufarbeitung des Casag-Verfahrenskomplexes. Der entsprechende Vorhabensbericht wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium nach Befassung des Weisungsrates genehmigt.
Wöginger hat die Vorwürfe immer bestritten.
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