Auch die Justiz will nach Ostern wieder losstarten

Auch die Justiz will nach Ostern wieder losstarten
Mit Sicherheitsabstand, Schutzmasken und Plexiglas sollen wieder Verhandlungen stattfinden können. Tausende Verfahren haben sich in der Corona-Krise angestaut.

Staatsanwälte im Homeoffice, Gerichtsverhandlungen nur per Videokonferenz - so sieht aktuell der Notbetrieb der Justiz aus.

Aber wenn nach Ostern viele Bereiche des öffentlichen Lebens wieder hochgefahren werden, will auch die Justiz wieder losstarten.

Das aber unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, berichtete die "ZiB2" am Donnerstagabend. Es gibt einen entsprechenden Erlass aus dem Justizministerium.

So soll (wie überall in der Öffentlichkeit) zwischen den Personen mindestens ein Meter Sicherheitsabstand eingehalten, Schutzmasken getragen und Desinfektionsmittel verwendet werden. Zudem sollen im Gerichtssaal Plexiglasscheiben aufgestellt werden. Zwischen Verhandlungen soll genügend Zeit liegen, damit Menschenansammlungen vermieden werden.

Auch die Justiz will nach Ostern wieder losstarten

Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung

"Ein voller Start wird nicht möglich sein, es geht um ein langsames Hochfahren", erklärte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung in der "ZiB2". Es dauere einige Zeit, bis die entsprechende Ausstattung besorgt sei.


Außerdem gibt es eine gesetzliche Frist: Bis 30. April sind gesetzlich zivilrechtliche Verhandlungen verboten - es sei denn, Leben, Sicherheit oder Freiheit sind in Gefahr. Für den Strafbereich wurde die Unterbrechung der Fristen für Rechtsmittel, Geldstrafen, Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Stellungnahmen, Einsprüche etc. per Verordnung (vom Mittwoch) von 13. April auf 30. April verlängert.

Hürden beim Hochfahren

Während des Notbetriebs wurden nur besonders dringende Verfahren durchgeführt - etwa im Bereich des Gewaltschutzes und U-Haftverhandlungen. Und das auch nur per Videokonferenz. Die Beschuldigten wurden aus der Justizanstalt zugeschaltet.

Weil es einige Zeit dauert, bis der Betrieb wieder läuft, wurde die Video-Möglichkeit im neuen Erlass ausgeweitet - so sind Videokonferenzen künftig auch bei Hauptverhandlungen und Gerichtstagen zulässig.

Dafür eigenen sich aber nicht alle Räumlichkeiten, verwies Matejka darauf, dass etwa am Wiener Landesgericht nur die Hälfte der Säle dafür taugt. Man werde also nicht so viele Verhandlungen durchführen können wie sonst. Priorität haben Strafverfahren, in denen Verdächtige in U-Haft sitzen.


Richtervereinigungspräsidentin Matejka zum Justiz-Neustart

Gebremst wird der Justizbetrieb auch dadurch, dass Menschenansammlungen auf den oft engen Gängen der Gerichte verhindert werden müssen. Dort warten üblicherweise Zeugen und Anwälte, bis sie zur Verhandlung aufgerufen werden. Um Ansteckung zu vermeiden, kann man nicht so viele Verfahren auf einmal anberaumen wie sonst.

Bedenken gegen Video-Einvernahme

Gegen einen zu breiten Einsatz der Videoeinvernahmen gibt es auch große Bedenken: Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff hielte diese in Strafverfahren mit Geschworenen nicht für angemessen.

"Es geht hier um die schwersten Straftaten. Da ist die persönliche Anwesenheit des Angeklagten ein Grundrecht und notwendig für die Wahrheitsfindung", sagt er.

Wie lange es dauern wird, bis der Justiz-Betrieb wieder vollständig läuft und der Rückstau abgebaut ist, ließe sich nicht sagen. Zuletzt meinte Matejka gegenüber Medien, das könnte Monate, wenn nicht sogar bis Ende des Jahres dauern. Und das war wohl noch eine vorsichtige Schätzung.

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