Asyl: 12.900 Personen mussten 2023 Österreich verlassen

Asyl: 12.900 Personen mussten 2023 Österreich verlassen
Innenminister Gerhard Karner zog Bilanz, Großteil betraf Bürger und Bürgerinnen aus europäischen Staaten

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat am Donnerstag Bilanz über ein aus seiner Sicht "Jahr der Abschiebungen" gelegt. Insgesamt 12.900 Personen mussten im vergangenen Jahr das Land verlassen, 46 Prozent davon zwangsweise.

An der Spitze befanden sich aber nicht Flüchtlinge, sondern vor allem Bürger und Bürgerinnen aus der Slowakei, Ungarn und Rumänien. Karner sprach in einer Pressekonferenz dennoch von einer glaubwürdigen, gerechten und strengen Asylpolitik.

"Man kann mit Fug und Recht behaupten, das letzte Jahr war das Jahr der Abschiebungen", lobte Karner seine eigne Politik. Wenn jemand das Recht verwirkt habe, im Land zu bleiben, müsse er dieses auch verlassen. Der Schwerpunkt bei den 5.990 zwangsweisen Abschiebungen sei auf Straffällen gelegen, betonte der Innenminister.

 Auch wenn es sich dabei um großteils EU-Bürger und -Bürgerinnen handelt, sieht er ebenso Erfolge in der Asylpolitik. So sei Österreich für Schlepper unattraktiv geworden.

Karner hob vor allem die mittlerweile 30 bilateralen Rückführungsabkommen mit anderen Staaten, jüngst etwa Bulgarien und Rumänien hervor. In diese werden Asylwerber abgeschoben, deren Herkunftsland als nicht sicher gilt. "Die Maßnahmen greifen", betonte Karner. Auch die Vizedirektorin des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Karoline Preißer, betonte die gute Kooperation. "Druck machen" will Karner weiterhin, dass auch in Staaten wie Syrien und Afghanistan abgeschoben werden kann.

Auch die Asylzahlen für das vergangene Jahr wurden ein weiteres Mal präsentiert: 59.232 Anträge gab es im vergangenen Jahr, 47 Prozent weniger als 2022. Die mit Abstand größte Gruppe an Asylanträgen kam von syrischen Staatsbürgern. Das BFA entschied in insgesamt 78.741 Fällen, 19 Prozent (14.748) davon wurde Asyl gewährt, 8.430 Personen erhielten vorübergehenden Schutz oder humanitäres Bleiberecht. Dem stehen 24.391 (31 Prozent) negative Entscheidungen gegenüber, zudem gab es 31.172 Verfahrensentziehungen.

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