Der Streitpunkt waren dabei Worte, die am 28. Oktober 1985 in einer Sitzung des burgenländischen Parteivorstands gefallen waren. Da hatte der damalige Bundeskanzler Fred Sinowatz bereits angekündigt, dass man rechtzeitig zur Bundespräsidentenwahl auf die „braune Vergangenheit“ des ÖVP-Kandidaten Kurt Waldheim aufmerksam machen werde. Tatsächliche spielte dann im Wahlkampf 1986 die NS-Vergangenheit Waldheims eine wichtige Rolle.
Diese Ansage tauchte dann in einem Profil-Bericht des damaligen Aufdeckerjournalisten Alfred Worm auf. Sinowatz strengte daraufhin 1987 einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen Worm an. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits zurückgetreten, weil Waldheim die Präsidentenwahl gewonnen hatte.
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Da tauchte die Mitschrift der SPÖ-Funktionärin Ottilie Matysek auf, die den Satz über die „braune Vergangenheit“ mitgeschrieben hatte. Das Papier wurde sogar kriminaltechnisch untersucht, damit man sicher sein konnte, dass der Satz nicht im Nachhinein eingefügt worden ist.
Ex-Kanzler verurteilt
Sinowatz war sich dennoch sicher, dass er den Prozess gewinnen wird, da alle anderen Parteivorstandsmitglieder – darunter der damalige Landeshauptmann Hans Sipötz und sein Vorgänger Theodor Kery – aussagten, dass der Satz nicht gefallen sei.
Richter Ernst Maurer glaubte aber der Mitschrift von Matysek mehr als allen anderen. Fred Sinowatz wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Er verlor auch den Berufungsprozess. Mit ihm erhielten auch etliche Zeugen für ihre Aussage eine Strafe.
Interessantes Detail: Der spätere Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) kritisierte nach dem Urteil die Justiz mit den Worten, dass Rechtsprechung und Gerechtigkeit im Idealfall ident sein sollten. mag
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