Ab 1. Juni: Die Regeln für Kurzarbeit werden verbessert

Hoher Bedarf an Unterstützungsgeldern in der Wirtschaft
Die Möglichkeit zur Kurzarbeit wird in Österreich nicht nur verlängert, auch gilt ab jetzt: Wer mehr arbeitet, bekommt auch mehr Geld.

AK und Gewerkschaften haben sich mit der Wirtschaftskammer im Zuge der Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auf einige Verbesserungen für Arbeitnehmer geeinigt. Die Regelung wird damit gerechter und bringt mehr Durchblick. Das sind die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Juni gelten:

Einkommen und Arbeitszeit: Bisher bekamen ArbeitnehmerInnen auch dann nur eine Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 Prozent ihres letzten Einkommens, wenn sie 100 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit geleistet hatten. Für Erst- oder Verlängerungsanträge ab 1. Juni gilt: Wer mehr arbeitet bekommt entsprechend mehr Geld.

Lehrlinge: Einkommenssprünge durch Wechsel in ein höheres Lehrjahr wurden während der Kurzarbeit bisher nicht berücksichtigt, jetzt schon.

Bestätigungen: ArbeitnehmerInnen bekommen eine schriftliche Bestätigung über die Corona-Kurzarbeit, bisher war das zumeist nicht der Fall. Wie die Erfahrung aus der AK Rechtsberatung zeigt, wussten viele ArbeitnehmerInnen nicht, auf wie viele Stunden ihre Arbeitszeit verringert worden war, wie lange die Vereinbarung gelten sollte und wie viel Geld ihnen zustehen müsste.

Vereinbarung: Eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geht nicht automatisch, sondern muss erneut vereinbart werden.

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