88,4 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofs wurden umgesetzt

Ein Schild mit einer Überwachungskamera und dem Text „Der Rechnungshof“.
Rechnungshof veröffentlichte 2025 laut Tätigkeitsbericht 63 Berichte.

Der Rechnungshof hat am Freitag seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Demnach veröffentlichte der Rechnungshof im Vorjahr 63 Berichte und 16 Prüfungen zum Parteiengesetz. Und die Prüfungen zeigen durchaus Wirkung, wie das Nachfrageverfahren für 2024 zeigt. Demnach wurden 88,4 Prozent der Empfehlungen vollständig bzw. teilweise umgesetzt oder deren Umsetzung zugesagt. Allerdings seien erneut auch wesentliche Empfehlungen offen geblieben, so der Rechnungshof.

Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker appellierte daher an alle Vertretungskörper, den Nationalrat, die Landtage, die Gemeinderäte und die Kammerparlamente sowie die Organe der Sozialversicherungen, "sich intensiver mit der Frage der tatsächlichen Umsetzung von Empfehlungen zu befassen". Denn nur mit ihrer Unterstützung werde es gelingen, ernsthaft Reformen für Österreich voranzutreiben, so Kraker in dem Bericht.

197 Empfehlungen nicht umgesetzt

Im Zuge des Nachfrageverfahrens wurde bei 87 überprüften Stellen die Umsetzung von Empfehlungen aus dem Jahr 2024 nachgefragt. Dabei zeigte sich, dass von 1.704 Empfehlungen 784 vollständig, 352 teilweise umgesetzt und bei 371 Empfehlungen eine Umsetzung zugesagt wurde. 197 Empfehlungen blieben offen. Bei den zentralen Empfehlungen war der gesamte Umsetzungsgrad mit 87,4 Prozent sogar noch höher. Der Anteil der nicht umgesetzten Empfehlungen war in den Gebietskörperschaften ähnlich, in Gemeinden mit 13 Prozent aber etwas höher als in Ländern (12,1) und im Bund (11,4).

Mehr zu tun hatte der Rechnungshof im Vorjahr auf Grund des 2023 in Kraft getretenen neuen Parteiengesetzes und den damit einhergehenden neuen Prüfkompetenzen. Insgesamt wurden 22 Rechenschaftsberichte sowie Wahlwerbungsberichte zu EU-Wahl und Nationalratswahl geprüft. Dabei bemängelt der Rechnungshof, dass die Parteien die neuen inhaltlichen Vorgaben zum Teil mangelhaft umgesetzt hätten, weshalb in den meisten Fällen die Parteien mehrfach zu Stellungnahmen aufgefordert werden mussten. Im Fall der FPÖ führte dies bei der EU-Wahlkampfkostenprüfung sogar zu einem Rechtsstreit, in dem der Verfassungsgerichtshof nun entscheiden muss.

Rechnungshof wurde selbst geprüft

Der Rechnungshof unterzog sich 2025 auch selbst einer externen Prüfung. Der deutsche Bundesrechnungshof und das britische National Audit Office attestierten dem Rechnungshof in einem "Peer Review Bericht", dass er seinen Prüf- und Beratungsauftrag "wirksam" erfülle. Der detailliert geregelte Prüfungsprozess führe zu belastbaren Ergebnissen. Allerdings raten die Prüfer zu schlankeren und weniger aufwendigen Prüfungs- und Berichtsformaten, Bereitschaft zu Innovationen und zu einem strafferen Qualitätssicherungsprozess.

Weitere Empfehlungen betreffen etwa eine Deckelung von extern beauftragten Sonderprüfungen und beschleunigte Prozesse zur Datenerhebung. Dafür solle sich der Rechnungshof personell flexibler und breiter aufstellen und etwa vermehrt auf Datenanalystinnen und -analysten setzen. Auch solle der Rechnungshof für Nationalratsbeschlüsse, "die den geprüften Stellen konkrete Handlungsaufträge auferlegen", werben.

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