100 Jahre alt: Warum sich die Verfassung bewährt hat
Von ihrer Eleganz war in den vergangenen Monaten oft die Rede, und kein Geringerer als Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat mehrfach ihre „Schönheit“ gepriesen.
Doch wenn Österreichs Bundesverfassung heute, Donnerstag, ihr 100-Jahr-Jubiläum feiert, so geschieht dies in einem eher überschaubaren Rahmen – coronabedingt mussten die entsprechenden Festakte beschränkt oder überhaupt verschoben werden.
Eleganz und Schönheit: Die Bundesverfassung wird 100 Jahre alt
All das ändert freilich nichts daran, dass die von Rechtswissenschafter Hans Kelsen maßgeblich entworfene Bundesverfassung nicht nur die Grundlage für Österreichs Demokratie darstellt, sondern auch aus allerlei anderen Gründen bemerkenswert ist.
Einer der wesentlichsten ist wohl ihre Funktionalität. „Die Verfassung hat mehrfach bewiesen, dass sie funktioniert. Es war nie die Schuld der Verfassung, wenn kritische Situationen nicht bewältigt worden sind“, sagt Ludwig Adamovich, Verfassungsrechtsexperte und Berater des Bundespräsidenten, zum KURIER.
Die Krisensicherheit der Bundesverfassung ließ sich zuletzt bei der Ibiza-Affäre beobachten: Zum ersten Mal in der Geschichte wurde eine Bundesregierung vom Parlament abgewählt bzw. entlassen.
Doch aufgrund der klaren Vorgaben, die die Verfassung enthält (wer tut was, was darf der Bundespräsident etc.), blieb die große Staatskrise aus – und die „Beamtenregierung“ übernahm.
Eine, wenn nicht sogar die Innovation der Bundesverfassung war die so genannte Verfassungsgerichtsbarkeit. „Die Idee dafür geht bis in die frühe Neuzeit zurück“, sagt Adamovich. Letztlich lag es aber an Österreich, den Gedanken in die Praxis zu übersetzen. Mit der 1920er Verfassung wurde ein Gericht gegründet, das für damalige Verhältnisse „Ungeheuerliches“ durfte, nämlich: vom Parlament beschlossene Gesetze aufheben. Ludwig Adamovich war einer der Präsidenten dieses Gerichts, des Verfassungsgerichtshofes, kurz VfGH.
Der VfGH war und ist es auch, der die Verfassung immer wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Egal ob Schnitzlers Reigen 1921, die Fristenregelung 1974 oder die Briefwahl 1985: Fast immer wurden gesellschaftspolitische Grenzfragen vor das Höchstgericht gebracht – und mit dem Verweis auf die Verfassung dort entschieden.
Unsitten
Das hat mitunter zu politisch wie juristisch unschönen Situationen geführt. In den 1980ern etwa etablierte sich dank einer Zweidrittel-Mehrheit der Großen Koalition die Unsitte, einfache Gesetze wie das Reglement zu Taxikonzessionen in den Rang von Verfassungsgesetzen zu heben – nur so konnte die Regierung verhindern, dass der VfGH diese prüft.
Und Anfang der 2000er Jahre kam es beim Ortstafelstreit dazu, dass ein Landeshauptmann über Jahre hinweg die Entscheidungen des VfGH ignorierte, weil sie ihm nicht passten.
Alles zusammen hat sich die Verfassung aber bewährt. Und das wird auch der Sukkus des parlamentarischen Festakts sein, der heute in der Nationalbibliothek begangen wird. Wer dabei sein will, kann dies via Livestream tun: ab 11 Uhr auf der Parlamentshomepage – oder im Fernsehen auf ORF III.
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