EU will einheitliche Definition von Vergewaltigung: "Nur Ja heißt Ja"
Das Europaparlament hat eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigungen nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja" gefordert. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg für ein entsprechendes Positionspapier, mit dem sie die EU-Kommission sowie die 27 Mitgliedstaaten zum Handeln auffordern. In mehreren EU-Ländern, darunter Österreich, ist Gewalt noch immer Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Erster Versuch für einheitliche Definition scheiterte
Ein erster Versuch für eine einheitliche Definition von Vergewaltigungen war vor rund zwei Jahren gescheitert, unter anderem am Widerstand Deutschlands und Frankreichs. Beide Länder argumentierten, eine solche europäische Definition falle nicht in die Zuständigkeit der EU und sei damit vor Gericht angreifbar. Die Abgeordneten im Europaparlament sehen dies mehrheitlich anders und fordern nun neue Verhandlungen.
In EU-Staaten wie Schweden und Spanien gilt bereits das Prinzip "Nur Ja heißt Ja": Sex gilt nur dann als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben und in körperlicher wie geistiger Verfassung für eine Zustimmung sind. Die Frauen- und Europasprecherin Meri Disoski (Grüne) begrüßt den Schritt dieser Länder sowie die Abstimmung des Europäischen Parlaments. Gleichzeitig fordert sie ein entschiedenes Handeln der Bundesregierung. Diese zögere weiter, "dabei liegt unser konkreter Gesetzesvorschlag auf dem Tisch. Dass ÖVP, SPÖ und NEOS hier blockieren, ist keine technische Frage, sondern eine Frage des politischen Willens", so Disoski. Österreich dürfe beim Schutz von Frauen nicht hinterherhinken, heißt es in einem Statement Disoskis.
Scharfe Kritik von FPÖ
In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.
Scharfe Kritik an der Debatte kommt von der Europaabgeordneten Elisabeth Dieringer (FPÖ). "Wir verzetteln uns seit Jahren in irgendwelchen Begriffsdefinitionen", sagte sie im Rahmen eines Pressebriefings in Straßburg am Dienstag. Sie bemängelte, dass die Diskussion nicht die "veränderte Sicherheitslage durch Migration" adressiert habe, die die Vergewaltigungszahlen "in die Höhe schnellen lassen". "Wir müssen über Täterstrukturen, über kulturelle Hintergründe und Integrationsdefizite sprechen", so die Abgeordnete, und forderte härtere Strafen für Täter und "klare migrationspolitische Konsequenzen."
Für Schilling ein "kleiner Erfolg"
Europaabgeordnete Lena Schilling (Grüne) nannte den Text "einen kleinen Erfolg". Aber: "Ich glaube, wir brauchen eine noch viel stärkere Definition," die auch rechtlich bindend sei. Es sei traurig, dass über dieses Thema überhaupt noch diskutiert werden müsse, meinte ihr Fraktionskollege Thomas Waitz (Grüne), und dass es im Europäischen Parlament keine Mehrheit mehr dafür gebe.
ÖVP-Abgeordneter Reinhold Lopatka stellte in Frage, ob es sich bei dieser Debatte überhaupt um die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments handle. Die Definition von Vergewaltigung sei nämlich relevant für das Strafrecht, welches die "ureigenste nationalstaatliche Kompetenz" sei.
Die EU-Kommission muss sich nun mit den Forderungen aus dem Parlament befassen und kann auf deren Grundlage einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Bindend sind die Forderungen allerdings nicht.
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