Nur zwei Geschlechter anerkannt: Slowakei beschließt Verfassungsänderung

Ein Mann in einem Anzug spricht vor slowakischen Flaggen.
Zudem sind Adoptionen für gleichgeschlechtliche Paare künftig nicht mehr möglich.

Zusammenfassung

  • Die Slowakei hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die nur noch zwei biologische Geschlechter anerkennt und Adoptionen für gleichgeschlechtliche Paare ausschließt.
  • Das nationale Recht erhält in kulturell-ethischen Fragen Vorrang vor EU-Recht, was von Europarat und Rechtsexperten kritisiert wurde.
  • Die Verfassungsänderung wurde mit Unterstützung von Teilen der Opposition überraschend angenommen und stieß international auf Kritik.

Die Slowakei hat am Freitag eine Verfassungsänderung beschlossen, welche die Rechte von sexuellen Minderheiten einschränkt. Die Verfassungsänderung schreibt auch die Nachrangigkeit von EU-Recht hinter nationalem Recht in "kulturell-ethischen Fragen" fest.

"Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind", heißt es künftig im Grundgesetz des EU-Mitgliedstaats.

Für die Änderung stimmten 90 Abgeordnete des Nationalrats in Bratislava. Es gab sieben Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Der linksnationalistische Regierungschef Robert Fico hatte die Verfassungsänderung im Jänner vorgestellt. Er folgte damit einem ähnlichen Vorstoß des US-Präsidenten Donald Trump

Die Novelle, die am 1. November in Kraft treten soll, sieht ferner vor, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch ausschließt, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Leihmutterschaften werden ausdrücklich verboten.

Europarat äußerte Einwände

Proklamiert wird zudem, dass Entscheidungen über "kulturell-ethische Fragen" wie Bildung, Familienleben und Sprache künftig ausschließlich in die Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen. Die Bestimmung über die Souveränität des Landes, insbesondere in Fragen der nationalen Identität, legt den Vorrang des slowakischen Rechts vor europäischem und internationalem Recht in kulturellen und ethischen Fragen fest. Kritiker warnten, dass die Slowakei damit in Konflikt zu den Vorgaben der EU-Verträge geraten dürfte.

Einwände gegen den Änderungsentwurf wurden zuvor von Verfassungsrechtsexperten des Europarates sowie von Rechtsexperten in der Slowakei geäußert. Die Venedig-Kommission, ein Beratungsgremium des Europarates, warnte die Slowakei Anfang dieser Woche vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Sie äußerte auch Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Souveränität des Landes, insbesondere in Fragen der nationalen Identität.

Premierminister Fico (Smer-Sozialdemokratie) dagegen bezeichnete die Änderungen der Verfassung als Bollwerk gegen den Progressivismus. Der slowakische Präsident hat kein Vetorecht gegen Verfassungsgesetze.

Ergebnis als Überraschung

Das Ergebnis der Abstimmung im Nationalrat galt als Überraschung, denn lange Zeit hatte es nicht nach einer Mehrheit für den Entwurf ausgesehen. Letztlich halfen der Regierung auch Abgeordnete der Opposition, vor allem aus der christdemokratischen KDH. Verfassungsänderungen in der Slowakei erfordern die Zustimmung von mindestens 90 der 150 Abgeordneten.

Die Slowakei gilt als relativ stark religiös geprägt. Bei der letzten Volkszählung im Jahr 2021 bekannten sich 55,8 Prozent der knapp 5,5 Millionen Einwohner zum römisch-katholischen Glauben.

Kritik aus Österreich

Kritik an der Verfassungsänderung kam umgehend aus Österreich. Für Mario Lindner, SPÖ-Sprecher für Gleichbehandlung und LGBTIQ+, sei diese ein Frontalangriff auf die Grundwerte der Europäischen Union und des vielfältigen, demokratischen Europas: 

"Im Stil von Trump und (Ungarns Regierungschef Viktor) Orbán hat sich Ficos Regierung nun gänzlich dem rechten Kulturkampf verschrieben. Auf dem Rücken von Minderheiten wird Politik gemacht, die vom wirtschaftlichen und politischen Versagen der aktuellen Regierung ablenken soll - das ist vollkommen inakzeptabel!", erklärte Lindner in einer Aussendung.

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