Trump scheitert mit Briefwahl-Erlass vor Gericht
Zusammenfassung
- Ein US-Berufungsgericht in Boston stoppte die Umsetzung von Trumps Erlass zur Verschärfung der Briefwahlregeln in 23 Bundesstaaten vorerst.
- Die Richter wiesen den Antrag der US-Regierung gegen die einstweilige Verfügung ab und begründeten dies mit den klaren und nahen Fristen des Erlasses.
- Eine Vorinstanz hatte zentrale Teile des Dekrets Ende Juni als verfassungswidrig eingestuft, weil dem Präsidenten dafür die Befugnis fehle.
Ein US-Berufungsgericht hat die Umsetzung eines Erlasses von Präsident Donald Trump zur Verschärfung der Briefwahlregeln in 23 Bundesstaaten vorerst gestoppt.
Das Gericht in Boston lehnte am Samstag einen Antrag der US-Regierung ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Anordnung aufzuheben. Eine Richterin einer niedrigeren Instanz hatte Ende Juni entschieden, dass wesentliche Teile des Dekrets verfassungswidrig seien.
Die Entscheidung der Berufungsrichter fiel mit zwei zu eins Stimmen. Das US-Justizministerium hatte argumentiert, eine Klage gegen den Erlass sei verfrüht, da die Behörden die Maßnahmen noch nicht endgültig ausgearbeitet hätten.
Die Berufungsrichter wiesen dies jedoch zurück. Die Verfügung lege klare und rasch näher rückende Fristen fest, an die sich die Bundesstaaten halten müssten, erklärten sie zur Begründung. Die klagenden Staaten hätten daher keine andere Wahl, als jetzt zu reagieren. Das Justizministerium hatte im Vorfeld gewarnt, bei einer Niederlage möglicherweise den Obersten Gerichtshof der USA anzurufen.
Trump ist kein Freund der Briefwahl
Trump hatte die Anordnung im März unterzeichnet. Er fordert seit Jahren strengere Regeln für die Briefwahl und beharrt darauf, dass seine Wahlniederlage im Jahr 2020 auf massiven Wahlbetrug zurückzuführen sei. Der Erlass wies unter anderem das Heimatschutzministerium an, Listen wahlberechtigter US-Bürger zu erstellen.
Zudem sollte die US-Post Briefwahlunterlagen ausschließlich an Wähler zustellen, die auf genehmigten Listen der Bundesstaaten stehen. Die Richterin der Vorinstanz hatte argumentiert, dem Präsidenten fehle die Befugnis für solche Anweisungen. Er dürfe örtliche Vertreter der Wahlbehörden nicht mit der Androhung strafrechtlicher Verfolgung einschüchtern.
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