US-Repräsentantenhaus überstimmte Trumps Veto zum Verteidigungsetat

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Nun wird entscheidende Abstimmung im republikanisch dominierten Senat mit Spannung erwartet.

Das US-Repräsentantenhaus hat das Veto des amtierenden Präsidenten Donald Trump gegen den Verteidigungsetat überstimmt. Bei einer Abstimmung in der Kongresskammer am Montag (Ortszeit) kam die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zustande. Auch Trumps Republikaner stellten sich bei dem Votum in großer Zahl gegen den Präsidenten. Sollte in einem nächsten Schritt auch der US-Senat gegen Trumps Linie stimmen, würde damit erstmals in seiner Amtszeit ein Veto vom Kongress gekippt.

Der Präsident hatte sich unter anderem wegen eines Streits über die Reglementierung von Online-Plattformen und wegen einer möglichen Umbenennung von Militärstützpunkten geweigert, die Gesetzespläne zu unterschreiben. Das Gesetzespaket zum Verteidigungsetat umfasst mehr als 4.500 Seiten und sieht ein Budget von rund 740 Milliarden Dollar (605,61 Mrd. Euro) vor. In dem Paket geht es - wie in den USA üblich - auch um zahlreiche Regelungen, die nicht direkt mit der Finanzierung der Streitkräfte zu tun haben.

Massive Abzug von US-Soldaten blockiert

So sieht der Entwurf unter anderem vor, dass der von Trump geplante massive Abzug von US-Soldaten aus Deutschland vorerst blockiert wird. Darin heißt es, der US-Verteidigungsminister müsse in einem Bericht an den Kongress darlegen, ob ein solcher Abzug im nationalen Interesse der USA wäre. Frühestens 120 Tage danach dürfe die Zahl der in Deutschland stationierten US-Soldaten die Grenze von 34.500 unterschreiten.

Der Verteidigungsetat wurde 59 Jahre in Folge mit parteiübergreifender Unterstützung verabschiedet - so auch in diesem Jahr. Trump stemmte sich jedoch gegen den Beschluss und legte am vergangenen Mittwoch (23. Dezember) sein Veto dagegen ein. Zur Begründung erklärte er in einem Schreiben an das Repräsentantenhaus, das Gesetz widerspreche der Außenpolitik seiner Regierung und der nationalen Sicherheit.

Abgeordnete beider Parteien hatten vor der Abstimmung am Montag in der Kammer dafür geworben, den Gesetzesentwurf trotz der Einwände von Trump weiterhin zu unterstützen. "Es ist genau der gleiche Gesetzentwurf, nicht ein Komma wurde geändert", sagte der Republikaner Mac Thornberry.

Trump wollte stärkere Reglementierung von Online-Plattformen

Trump hatte unter anderem kritisiert, dass mit dem Gesetz Online-Plattformen nicht stärker reglementiert würden. Er hatte sich gewünscht, dass der Kongress mit dem Gesetz die als "Section 230" bekannte Regelung ändern würde, die Online-Plattformen davor schützt, für von ihren Nutzern veröffentlichte Inhalte geradestehen zu müssen. Trump nannte die Regelung "eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit und Integrität der Wahlen". Kritiker wiederum werfen Trump vor, er wolle damit nur Rache an Twitter und Facebook üben, da diese seine Behauptungen zur Coronakrise und zum angeblichen Betrug bei der Präsidentenwahl mit Warnhinweisen versehen hatten.

Zudem bemängelte Trump die nach Protesten gegen Rassismus vorangetriebene Umbenennung mehrerer Militärstützpunkte.

Zu den Plänen, den von ihm angeordneten Abzug von Soldaten aus Afghanistan, Südkorea und Deutschland per Gesetz zu begrenzen, schrieb Trump, dies sei nicht nur schlechte Politik, sondern auch verfassungswidrig. Der Präsident sei laut Verfassung Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Entscheidung, wie viele Soldaten wo zum Einsatz kommen sollten, liege daher bei ihm.

In seiner knapp vierjährigen Amtszeit hatte Trump zuvor bereits acht Mal ein Veto gegen Gesetzespläne aus dem Kongress eingelegt. In den Parlamentskammern war jedoch in keinem dieser Fälle die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande gekommen, um sein Veto zu überstimmen. Im Repräsentantenhaus haben die Demokraten die Mehrheit, im Senat die Republikaner.

Trump hatte die Präsidentenwahl am 3. November gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Trump weigert sich aber, seine Niederlage einzugestehen. Biden soll am 20. Jänner vereidigt werden. Bis dahin ist Trump weiter mit allen Rechten im Amt.

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