Diese beliebten Urlaubsorte sind für Touristen aktuell besonders gefährlich

Von Heidi Wedel
Ob Portugal, Spanien oder Thailand – sie zählen zu den beliebtesten Urlaubszielen weltweit. Mit ihren Traumstränden, Kulturhighlights und wunderschönen Kulissen locken sie jährlich Hunderttausende Touristen an.
Doch was passiert, wenn sich die Lage von einen auf den andern Tag ändert? Wenn der Urlaubsort in den Nachrichten auftaucht – nicht mit den wunderschönen Postkartenmotiven, sondern mit Bildern von Meter hohen Flammenwänden, Überschwemmungen oder bewaffneten Konflikten?
Viele Touristen verunsichert das und sie wollen ihre Reise absagen oder verschieben. Doch das ist in der Praxis komplizierter als gedacht.
Reisewarnungen
Ob und inwieweit dies möglich ist, hängt von zwei Faktoren ab: dem Reiserisiko und der Art der Buchung.
Um Reisende rechtzeitig vor Gebieten, die risikoreich sind, zu warnen präsentiert das österreichische Außenministerium eine Übersicht, in der laufend die Sicherheitslage in allen Ländern der Welt bewertet wird.

Mehr Details zu Sicherheitsrisiken und Warnstufen weltweit:
Diese werden - je nach Risiko - in sechs Klassen eingestuft. Die Skala reicht von einer hohen Reisesicherheit (Stufe eins) bis zu einer akuten Reisewarnung (Stufe sechs). Kostenlos stornieren geht nur bei fünf, oder sechs.
Wie streng das beurteilt wird, lässt sich am Beispiel Israel verdeutlichen. Hier gilt nur an der Grenze zum Gaza-Streifen und zum Libanon Sicherheitsstufe 5. In Jerusalem und im Rest des Landes gilt vier, kostenlos stornieren daher nicht möglich.
Gründe für eine Reisewarnung können unter anderem Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, politische Unruhen, Terrorgefahr oder Seuchen sein.

Waldbrände in Spanien in der Nähe von Caminomorisco.
Die Reiseveranstalter dagegen formulieren ihre Bedingungen für Stornierungen anders und unabhängig von der Reisewarnung: „wenn die Durchführung der Reise. oder die Anreise erheblich beeinträchtigt, oder unmöglich wird.“
Für einen Badeurlaub an einem Strand, an dem Algenpest herrscht, gilt das nicht. Auch ein Feuer muss den unmittelbaren Urlaubsort betreffen, Brände in der Nähe reichen nicht für Gratis-Stornierung.
Pauschal oder Individuell?
Ein wesentlicher Punkt ist die Art der Buchung. Man muss zwischen Pauschal- und Individualreisen unterscheiden, und was gering scheint, ist rechtlich enorm.
Pauschalreisen, also Reisen bei denen Flug, Hotel und Transfer bei einem Anbieter gebucht werden, genießen den Schutz der EU-Pauschalreise-Richtlinie: Bei sogenannten „außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen“ wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen können Reisende kostenfrei stornieren – allerdings nur wenn Stufe fünf, oder sechs der Reisewarnung gelten.
Individualreisen – separate Buchung von Flug, Hotel und Transfer – unterliegen hingegen den Stornobedingungen für die einzelnen Teile der Reise. Wer individuell gebucht hat, trägt in den meisten Fällen selbst das finanzielle Risiko.
Kulanzangebote
Ein abgesagter Flug berechtigt also nicht dazu, das Hotel kostenlos zu stornieren. Ein Brand beim Hotel kümmert die Fluggesellschaft nicht.
Da es unterhalb der höchsten Warnstufen keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben gibt, beobachten viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften die Lage aufmerksam und entscheiden auf Basis aktueller Entwicklungen. Einige Unternehmen zeigen sich dabei kulant und bieten Möglichkeiten zur Umbuchung oder sogar eine Rückerstattung an. Andere verlangen reguläre Stornogebühren.
Auch Flugreisen sind ein Sonderfall: Ein kostenloser Rücktritt vom Flug ist in der Regel nur dann möglich, wenn das Flughafengelände selbst betroffen ist – etwa durch eine Sperrung oder ein Landeverbot. Ob eine Unterkunft kostenfrei storniert werden kann, hängt wiederum vom jeweiligen nationalen Recht oder der Kulanz des Anbieters ab.
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