Trump und die Deutsche Bank: US-Senatoren drängen zu Ermittlung
Nach dem Willen führender Demokraten im US-Senat soll die Notenbank Federal Reserve die Beziehungen von Präsident Donald Trump und seinem Schwiegersohn Jared Kushner zur Deutschen Bank unter die Lupe nehmen. Ein Medienbericht über potenziell verdächtige Transaktionen bei dem Frankfurter Geldhaus unter Beteiligung von Trumps und Kushners Firmen erfordere genauere Untersuchungen, schrieb die Gruppe um Senator Sherrod Brown, dem höchstrangigen Demokraten im Bankenausschuss des Senats, an die Fed.
Die Notenbank erklärte, sie habe den Brief erhalten und werde darauf antworten. Näher äußerte sie sich nicht. Vom Präsidialamt gab es zunächst keine Stellungnahme.
Die New York Times hatte im Mai berichtet, Mitarbeiter der Deutschen Bank hätten einige Transaktionen der Finanzaufsicht melden wollen. Führungskräfte hätten dies aber abgelehnt. Die Bank und Trump wiesen den Bericht damals zurück. Die Finanzen von Trump werden bereits vom US-Kongress und den Behörden des US-Staates New York durchleuchtet. Die Deutsche Bank hatte dem Geschäftsmann Trump vor seiner Präsidentschaft hohe Kredite gewährt und steht deshalb im Zentrum des Interesses.
"Cum-Ex"-Ermittlungen gegen Deutsche Bank ausgeweitet
Weiter hat die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit umstrittenen "Cum-Ex"-Steuerdeals zu Lasten der Staatskasse ausgeweitet. Die seit August 2017 gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank untersuchende Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen "gegen weitere ehemalige und aktuelle Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder eingeleitet", bestätigte ein Sprecher von Deutschlands größtem Geldhaus am Donnerstagabend in Frankfurt am Main.
Er äußerte sich nicht zu einzelnen Personen. Zuvor hatten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR darüber berichtet. Mit der Maßnahme solle eine Verjährungsfrist unterbrochen werden, hieß es bei der Bank weiter. "Das ist ein übliches Vorgehen, und die Staatsanwaltschaft ist so auch bei anderen Banken verfahren", sagte der Sprecher. Die Bank gehe nicht davon aus, "dass diese prozessuale Maßnahme auf einer geänderten Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft beruht". Auch die Einschätzung der Bank zum "Cum-Ex"-Sachverhalt habe sich nicht verändert. Die Deutsche Bank habe an einem organisierten "Cum-Ex"-Markt weder als Leerverkäuferin noch als "Cum-Ex"-Erwerberin teilgenommen. Es gehe um Ermittlungen im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Transaktionen ehemaliger Kunden.
Bei "Cum-Ex"-Geschäften schieben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin und her. Am Ende ist dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehören. Die Folge: Finanzämter erstatten Kapitalertragsteuern mehrfach, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen. 2012 wurde den "Cum-Ex"-Deals per Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben.
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