Seit Wochenbeginn hat die Toskana als erste Region in Italien ein Gesetz, das die Sterbehilfe regelt. Den Umfragen zufolge befürworten drei Viertel der Italiener und Italienerinnen im schlimmsten Fall auf Sterbehilfe zurückgreifen zu dürfen. Das hat die Parlamentarier des Landes bis jetzt aber nicht wirklich zum Handeln bewegt.
Die Sachlage: Schon vor mehr als fünf Jahren hatte der Verfassungshof in einer Stellungnahme zu einem speziellen Fall verkündet, dass generell unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Sterbehilfe nicht strafbar sei. Der Verfassungshof forderte daraufhin das Parlament auf, ein Gesetz zu verabschieden, in dem die Ausführung klar geregelt ist.
Die Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen, die das Recht auf Sterbehilfe erlauben, zählen:
- Der Patient muss noch in der Lage sein selbst entscheiden zu können;
- der Krankheitsverlauf muss irreversibel sein und von unerträglichen physischen und psychischen Schmerzen begleitet;
- der Patient oder die Patientin muss von lebenserhaltenden Maschinen abhängen und
- auf die Pflege von Fachpersonal oder Angehörigen angewiesen sein.
Von diesen Voraussetzungen ausgehend regelt die Toskana nun mit ihrem Gesetz die Durchführung. In den fünf Fällen, in denen in der Vergangenheit die Betroffenen, beziehungsweise ihre Angehörigen direkt vom Verfassungshof die Bewilligung zur Sterbehilfe erhalten hatten, mussten die Patienten oft noch Monate, wenn nicht sogar über ein Jahr warten, bis die regionale Gesundheitsbehörde das nötige Medikament zur Verfügung stellte. Das toskanische Gesetz regelt nun genau diesen Ablauf.
Schnelles Verfahren
Der Antrag auf Sterbehilfe muss in maximal 20 Tagen beantwortet werden; in weiteren 10 Tagen dieses Prozesses muss ein Modus beschlossen und im Laufe der darauffolgenden sieben Tage Medikament und Arzt von der regionalen Gesundheitsbehörde zur Verfügung gestellt werden.
Kardinal Paolo Augusto Lojudice, Vorsitzender der toskanischen Bischofskonferenz, war einer der ersten, die sich dazu zu Wort meldeten. Er sagte: „Das Recht auf den Tod per Gesetz festzulegen ist keine Errungenschaft, sondern eine Niederlage für alle.“
Der parlamentarische Vizeobmann von Giorgia Melonis Partei Fratelli d’Italia beanstandete den Beschluss der Toskana mit der Begründung, dass sich das Thema Sterbehilfe den Kompetenzen der Regionen entziehe.
Dem widersprach Filomena Gallo, Anwältin und Sekretärin des Sterbehilfeverbands Luca Coscioni. „Da dieses Gesetz keine neuen Rechte einführt, bleibt es, wie von der Verfassung vorgesehen im Kompetenzbereich der Regionen.“
Freilich würde eine nationale Regelung regionale Diskriminierungen verhindern. Aber dazu konnte sich das Parlament auch unter Mitte-links-Regierungen bis heute nicht durchringen, obwohl die Mehrheit der Italiener, ungeachtet der politischen Einstellung dafür wäre.
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