Gutachter: Spektakulärer Selbstmord war Täter "zuzutrauen"

Nach dem Anschlag im bayerischen Ansbach, bei dem 15 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, veröffentlichte die deutsche Bild-Zeitung nun Auszüge aus dem psychiatrischen Gutachten des 27-jährigen Attentäters.
Demnach war Mohammed D. ab dem 16. Jänner 2015 in stationärer Behandlung . Am 11. Februar 2015 bescheinigte ein Facharzt des Bezirkskinikums Ansbach "ein schwer depressives, mit anhaltender Suizidalität verbundenes Zustandsbild", das bis auf Weiteres dringend einer "fortgesetzten psychiatrischen Behandlung bedarf."
Auch in einem weiteren, am 1. Februar 2015 erstellten Gutachten erwähnte Mohammed D. laut Bild suizidale Gedanken, insbesondere im Zusammenhang mit seiner drohenden Abschiebung nach Bulgarien. "Ich gehe nicht lebendig nach Bulgarien, wo man als Rückkehrer – wie alle wissen, zunächst für mehr als ein Jahr im Gefängnis landet."
Es ist ihm zuzutrauen, dass er " Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt"
"Er ist ein extremer Geist", zitiert Bild aus dem psychologischen Fachgutachten. "Und es ist ihm durchaus zuzutrauen, dass er selbst seinen Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt."
Nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann bekannte sich Mohammed D. in einem Handyvideo zur Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS).
Bereits am Dienstag wurde bekannt, dass der Syrer in einem Anschreiben vom 16. Juli 2013, das der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (Linke) der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung stellte, von Misshandlungen in einem Gefängnis in Bulgarien berichtete. Daher habe er nicht in das Land zurückgehen wollen, das ihm 2013 einen Schutzstatus gewährt hatte und in das er von Deutschland aus abgeschoben werden sollte. Er sei von der Polizei geschlagen worden, weil er seine Fingerabdrücke nicht habe abgeben wollen. Zudem habe die Polizei ihn zwei Monate lang in einer Einzelzelle festgehalten.
Laut dem Schreiben kam er am 16. Juli 2013 über die türkische Grenze nach Bulgarien und setzte danach seinen Weg durch Serbien fort. Dort sei er von Polizisten gestoppt und nach Bulgarien zurückgebracht worden. Nach dem Gefängnisaufenthalt sei er in einem Flüchtlingscamp gewesen. Eine Hilfsorganisation habe ihn zum Arzt geschickt. Eine Operation sei jedoch nicht möglich gewesen. Daher sei er mit dem Flugzeug nach Österreich gereist.
Asylantrag in Österreich gestellt
Nach seiner Festnahme sei er dort ins Krankenhaus gekommen, wo er operiert worden sei. "Jedoch wollte mich die Behörden noch vor Beendigung aller Operationen wieder nach Bulgarien abschieben. Deswegen sah ich mich auch gezwungen, Österreich zu verlassen. Und suche nun in Deutschland Schutz", schrieb der Mann.
Wie Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck der APA bestätigte, hatte der spätere Selbstmordattentäter 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Wegen eines positiv beschiedenen Asylantrags in Bulgarien im Jahr 2013 sei dieser jedoch abgelehnt worden. Der Syrer sei nicht aus Österreich ausgewiesen worden, weil er über ein von Bulgarien ausgestelltes "Konventionsreisedokument" verfügte, das einen 90-tägigen Aufenthalt im Schengenraum erlaube, fügte Grundböck hinzu. Dass er in einem österreichischen Spital operiert worden sei, konnte der Sprecher nicht betätigen.
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