Vertrags-Austritt gefordert: Österreich erhielt mehrere Mahnbriefe der EU

Vertrags-Austritt gefordert: Österreich erhielt mehrere Mahnbriefe der EU
Österreich sieht sich mit zahlreichen Mahnbriefen aus Brüssel wegen fehlender oder unzureichender Umsetzung von EU-Recht konfrontiert.

Die EU-Kommission hat Österreich und 15 weitere EU-Staaten am Freitag zum Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag aufgefordert. Die EU hatte den Austritt aus dem umstrittenen internationalen Energieabkommen 2024 beschlossen. Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden, um Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte zu schützen und steht bei Umweltorganisationen schon länger in der Kritik. Es erlaubt Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten.

Handel und Investitionen würden in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, argumentierte die EU-Kommission, die in dieser Causa formelle Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Die Mitgliedstaaten könnten diese Zuständigkeit nur ausüben, wenn die Union sie dazu ermächtige. Neben Österreich wurden auch Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Irland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Rumänien, die Slowakei, Finnland und Schweden zum Austritt aus der Energiecharta aufgefordert.

Österreich sah sich am Freitag mit mehreren weiteren Mahnbriefen aus Brüssel wegen fehlender oder unzureichender Umsetzung von EU-Recht konfrontiert: Dies betrifft Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen, die Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge, die Richtlinie über Verbraucherkreditverträge, die Hypothekarkredit-Richtlinie, die Methanverordnung, die geänderte Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme, Asbestschutzvorschriften, die Richtlinie über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen sowie die aktualisierte Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch. Bei anhaltender mangelnder Umsetzung kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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