Mutmaßlicher Islamist Sami A. in Tunesien nicht mehr in U-Haft

Deutsches Innenministerium in Berlin
Die Ermittler hätten keine "Beweise" für eine Verwicklung des von Deutschland abgeschobenen in Terroraktivitäten gefunden.

Der von Deutschland nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. kommt in seinem Heimatland vorläufig frei. Ein Untersuchungsrichter ordnete am Freitag die Entlassung aus der U-Haft an, teilte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiene Sliti, mitteilte. Die Ermittler hätten keine "Beweise" für eine Verwicklung des 42-Jährigen in Terroraktivitäten gefunden.

Der seit zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzende mutmaßlicher Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden wurde am Freitag einem Untersuchungsrichter vorgeführt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Dabei seien vorerst "keinerlei Anschuldigungen" gegen A. aufrechterhalten worden.

Der Richter ordnete deswegen vorerst die Entlassung aus der U-Haft an. "Sein Reisepass wurde von der Justiz einbehalten, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind", sagte Sliti.

Umstrittene Abschiebung

Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter gedroht haben könnte. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor.

Die Richter entschieden daher, der Tunesier müsse nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Stadt Bochum hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

Die juristisch zweifelhafte Abschiebung schlug in Deutschland hohe Wellen. Kritik wurde auch an Innenminister Horst Seehofer (CSU) laut. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hält die Abschiebung aber für rechtmäßig und wird in dieser Haltung von Seehofer bestärkt.

Experte sieht Rechtmäßigkeit bestätigt

Der CDU-Innenexperte Armin Schuster argumentierte nun, durch die Freilassung von Sami A. aus tunesischer Untersuchungshaft werde die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung aus Deutschland bestätigt. "Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war zusammen", sagte der Bundestagsabgeordnete der "Berliner Zeitung" (Samstagsausgabe). "Insofern gilt für mich beim Versuch der Wiedereinreise eine Sperre. Das bedeutet, dass Sami A. an der Grenze zurück gewiesen werden müsste, wenn er versuchen sollte, wieder nach Deutschland zu kommen."

Das Innenministerium wollte die neueste Entwicklung im Fall Sami A. auf AFP-Anfrage nicht kommentieren. Das Ministerium sei in der Angelegenheit "nicht operativ tätig", sagte eine Sprecherin.

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