Mordfall Lübcke: Stephan E. widerruft Geständnis

Stephan E.
E. hatte ursprünglich gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben.

Der Anwalt des mutmaßlichen Täters im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat bestätigt, dass sein Mandant sein Geständnis zurückgenommen hat. Stephan E. habe vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs sein Geständnis widerrufen, teilte der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag auf Anfrage mit.

Er wurde demnach vom BGH als Verteidiger des Tatverdächtigen bestellt. Weitere Angaben machte der Anwalt nicht.

Zuvor hatten die "Bild"-Zeitung und der Südwestrundfunk über die Rücknahme des Geständnisses berichtet. Der Verdächtige hatte vergangene Woche nach Angaben der Bundesanwaltschaft die Tat gestanden. Er bezeichnete sich demnach als Einzeltäter.

Die Karlsruher Behörde zog den Fall an sich, weil sie von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat ausgeht. Sie erwirkte deshalb am Dienstag auch einen neuen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, der den bisherigen durch das Amtsgericht Kassel ersetzt.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.

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