24 Jahre Haft für Angriff auf Rechtsextreme? Ein Prozess, der Orbán dient
Die Bilder der Überwachungskamera von Februar 2023 zeigen einen Mann, der von einer Gruppe vermummter Gestalten mit Schlagstöcken überwältigt wird. Sie schlagen auf ihn ein, dann lassen die Maskierten von ihm ab und flüchten. Eine der Vermummten soll Maja T. gewesen sein: 25 Jahre alt, aus Thüringen, Teil einer antifaschistischen Gruppe. Das Opfer des Angriffs soll vorher an einem Aufmarsch von Neonazis und Rechtsextremen teilgenommen haben. In Budapest wird Maja T. deswegen angeklagt, die Staatsanwaltschaft fordert bis zu 24 Jahre Haft.
Und obwohl die Geschlechtsidentifikation bei dem Prozess keine Rolle spielen sollte, tut sie es hier wahrscheinlich schon: Maja T. identifiziert sich als non-binär, nicht ausschließlich als Mann oder Frau. Und passt damit ideal ins Feindbild der rechtskonservativen, dem "woken" Westen und sexuellen Minderheiten feindselig gegenüber stehenden Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán – wenige Monate vor den Parlamentswahlen in Ungarn. Umfragen sehen Orbán hinter der Oppositionsbewegung.
Auslieferung kritisiert
Der Prozess um Maja T. schlägt seit Jahren Wellen: Da ist einerseits die Auslieferung von Deutschland an die ungarische Regierung. Maja T. war im Dezember 2023 in Deutschland verhaftet worden, im Juni 2024 folgte die Überstellung – obwohl das Bundesverfassungsgericht diese rückwirkend untersagte. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Maja T. in Ungarn wegen der queeren Identität Repressalien drohten. Doch die Entscheidung kam zu spät. Maja T. sitzt seitdem in Budapest in Untersuchungshaft.
Die "Antifa-Ost", der Maja T. angehöre, wird in Ungarn – und mittlerweile auch in den USA – als Terrororganisation gelistet. Die Klage lautet deswegen lebensgefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Prozess startete im Februar 2025, seitdem wurde 16-mal verhandelt und vertagt.
Der Vater von Maja T. versuchte, mit einem Protestmarsch die deutsche Bundesregierung zu erreichen.
Andere Mitangeklagte sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß – darunter die italienische, linke EU-Parlamentarierin Ilaria Salis. Sie saß 15 Monate lang in Budapest in Haft; 2024 wurde sie ins EU-Parlament gewählt und kam frei – auch auf Drängen der italienischen Regierung von Rechtspolitikerin Giorgia Meloni, die denselben migrationsfeindlichen Kurs und ähnlich traditionelle Familienwerte wie Orbán teilt.
Sowohl Salis als auch Maja T. berichten von harschen Haftbedingungen in Ungarn: Isolationshaft, eine Stunde Hofgang am Tag, zwei Stunden Besuch im Monat. Eine Zeit lang musste sich Maja T. laut eigener Aussage täglich zur Leibesvisitation komplett ausziehen. T. berichtet auch von demütigenden Bemerkungen der Beamten. Eine Begründung dafür hat das Gericht nie geliefert – auch nicht auf Anfrage der Anwälte. Anträge auf Hausarrest wurden wiederholt abgelehnt.
Bei den Verhandlungen wurde Maja T. mit Handschellen, die zusätzlich an einem Lederband um die Hüfte herum fixiert waren, in den Gerichtssaal gebracht. Im Sommer des Vorjahres trat Maja T. in einen Hungerstreik, nach 40 Tagen wurde T. ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Strafmaß sorgt für Kritik
Auch das geforderte Strafmaß von bis zu 24 Jahren sorgt für Kritik: Im Herbst wurde in Deutschland die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S., die ebenfalls bei dem Angriff in Budapest anwesend gewesen sein soll, deswegen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert.
Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T. , lief im Vorjahr fast 300 Kilometer von Jena nach Berlin, um die deutsche Bundesregierung zu einer Reaktion zu zwingen. Daraufhin hat Außenminister Johann Wadephul (CDU) angekündigt, sich für bessere Haftbedingungen einzusetzen. Auch SPD und die Linke machten Druck. Bisher ohne Erfolg.
Am Mittwoch, 4. Februar, soll der Prozess zu Ende gehen. Maja T.s Verteidiger plädiert auf Freispruch: Maja T. soll zwar bei den Angriffen anwesend gewesen sein, aber nicht zugeschlagen haben. Sollte Maja T. in Berufung gehen, würde das die Untersuchungshaft in Ungarn weiter verlängern. Würde das Urteil rechtskräftig, könnte Maja T. zwar nach Deutschland überstellt werden, müsste aber wahrscheinlich das Strafmaß absitzen. Orbáns Narrativ, Ungarn vor einer Linksextremisten geschützt zu haben, würde so oder so gestützt.
Kommentare