UNO-Gericht verhandelt Völkermordklage gegen Russland

UNO-Gericht verhandelt Völkermordklage gegen Russland
Kiew beruft sich auf die Völkermordkonvention aus dem Jahr 1948.

Russland muss sich erstmals wegen der Invasion in die Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof verantworten. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen verhandelt am Montag in Den Haag die Dringlichkeitsklage der Ukraine gegen Russland. Die Ukraine hatte auf der Grundlage der Völkermordkonvention von 1948 das Nachbarland verklagt und fordert Maßnahmen, um die Kämpfe zu stoppen.

Die Ukraine führt an, dass Russland die Invasion "fälschlicherweise" damit rechtfertigt, dass Russen im Osten der Ukraine Opfer von Völkermord seien. In der Anklage beschuldigt die Ukraine Russland selbst des Genozids gegen Ukrainer. Am Montag wird zunächst die Ukraine ihre Position darlegen, am Dienstag folgt Russland. Wann ein Urteil erfolgt, steht noch nicht fest.

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