Patrice Lumumba: 65 Jahre nach dem Mord kommt es jetzt zum Prozess
Die Nachkommen des ermordeten Patrice Lumumba und ihr Anwalt
Der frühere Spitzendiplomat, einstige EU-Kommissionsvizepräsident und bis heute aktive Geschäftsmann Étienne Davignon ist 93 Jahre alt. Als einziger, heute noch Lebender von ursprünglich zehn belgischen Angeklagten muss er sich nun in einem Fall vor Gericht verantworten, der schon vor 15 Jahren vor belgischen Gerichten angestrengt wurde.
Es geht um die Ermordung von Patrice Lumumba: Der gefeierte politische Hoffnungsträger war der erste Premier der Demokratischen Republik Kongo. Das Land war am 30. Juni 1960 von Belgien in die Unabhängigkeit entlassen worden.
Kongos erster - und 1961 ermordeter - Premier Patrice Lumumba
An diesem Tag hielt der junge Regierungschef in Anwesenheit des belgischen Königs Baudouins eine bis heute unvergessene Rede, in der er die Schrecken der belgischen Kolonialherrschaft anprangerte: „Wir haben den Spott, die Beleidigungen und die Schläge erlebt, die wir morgens, mittags und abends erdulden mussten, weil wir Neger waren“, sagte er.
Als charismatischer und wortgewaltiger Vorkämpfer des Antikolonialismus war er nicht nur der belgischen Regierung ein Dorn im Auge. Auch die CIA, die damals überall kommunistische Einflussnahme witterte, hatte den Politiker im Visier.
Nur ein Zahn blieb von ihm übrig
Nur wenige Monate nach seinem Amtsantritt wurde Lumumba durch einen Putsch des Generalstabschefs gestürzt. Lumumba versuchte zu flüchten, wurde aber gefangen und in die abtrünnige Region Katanga verschleppt, die weiter von Belgien kontrolliert wurde. Dort wurde er nachweislich gefoltert und von separatistischen Rebellen erschossen.
Sein Leichnam wurde zerstückelt und in Säure aufgelöst. Nur ein Zahn war von Patrice Lumumba übrig geblieben - der wurde seinen Nachkommen Jahrzehnte später von Belgien übergeben.
Erst vor 25 Jahren kam eine belgische Parlamentsuntersuchung zu dem Schluss, dass Lumumbas Überführung in die feindlich kontrollierte Region Katanga mit Unterstützung belgischer Regierungsvertreter organisiert worden war. Fazit der Kommission: Belgien trage nach heutigem Verständnis zwar eine moralische, jedoch keine rechtliche Verantwortung.
Körbe voller abgehackter Hände
Für die Nachkommen Lumumbas, aber auch für den gesamten Kongo war dies ein harter Schlag. Denn die Ermordung seines ersten, hoffnungsvollen Regierungschefs stand im Kongo für die gefühlte Fortsetzung unfassbarer Grausamkeiten während der jahrzehntelangen Herrschaft Belgiens über seine Kolonie.
Unvergessen sind bis heute die Körbe voller abgehackter Hände von Sklaven, die nach Meinung ihrer Peiniger nicht schnell genug arbeiteten.
Étienne Davignon war Anfang der 1960er-Jahre als junger Diplomat im belgischen Außenministerium und für den Kongo zuständig. Er soll gewusst haben, heißt es nun in der Anklageschrift, dass die belgische Regierung Lumumba verschwinden lassen wollte.
Die Bundesanwaltschaft klagt den früheren Minister wegen „Beihilfe zu Kriegsverbrechen an, insbesondere wegen seiner Beteiligung an der rechtswidrigen Inhaftierung oder Überstellung einer durch Konventionen geschützten Person, wegen der Verweigerung des Rechts auf ein ordentliches und unparteiisches Verfahren gegen Patrice Lumumba sowie wegen der erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung, der Patrice Lumumba ausgesetzt war“. Sein Alter schützt den Angeklagten nicht - Kriegsverbrechen verjähren nach belgischem Gesetz nicht. Davignon kann aber noch Berufung einlegen.
Insgesamt zehn belgische Diplomaten, Polizisten und Geheimdienstmitarbeiter sollen nach der Ermordung Lumumbas daran beteiligt gewesen sein, die Spuren des Verbrechens zu tilgen. Davignon hat Nachrichten und Depeschen nach Brüssel geschickt, die laut Anklage seine Verwicklung in das Verbrechen nachweisen.
Lumumbas Nachkommen hatten schon vor 15 Jahren eine Klage bei einem Brüsseler Gericht eingereicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelte bis zum Vorjahr, ehe sie Anklage gegen Davignon erhob und ein Gericht in Brüssel am Dienstag entschied, dass dem 93-Jährigen der Prozess gemacht werden darf.
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