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EuGH-Urteil zu Amnestie: Separatistenführer Puigdemont erzielt wichtigen Etappensieg

Das umstrittene Amnestiegesetz ist mit EU-Recht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).
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Die Worte, die Koen Lenaerts am Donnerstagvormittag im Saal 3 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg aussprach, dürften im rund 1.000 Kilometer entfernten Katalonien für Jubelrufe gesorgt haben. „Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der Situation in Katalonien nicht entgegen“, sagte der EuGH-Präsident bei der Verlesung eines mit Spannung erwarteten Urteils.

Dem war in Spanien eine jahrelange hitzige Debatte vorausgegangen. Im Zentrum steht dabei das illegale Referendum über die Unabhängigkeit der Region Katalonien im Jahr 2017 – und die Begnadigung der daran beteiligten Aktivisten und Politiker. Diese war nach den Parlamentswahlen 2023 angestoßen worden: Premier Pedro Sánchez war damals auf die Unterstützung der katalanischen Separatisten-Parteien ERC und Junts angewiesen, um seine Wiederwahl zu sichern. 2024 brachte seine Regierung dann ein umstrittenes Amnestiegesetz auf den Weg, das Straftaten rund um das Referendum tilgte. Rund 300 Menschen wurden seitdem begnadigt.

Nun könnte auch der wohl bekannteste Akteur des Procés begünstigt werden: Carles Puigdemont. Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens ist 2017 vor der spanischen Justiz nach Belgien geflohen. Er konnte bislang noch nicht von dem Amnestiegesetz profitieren, da der Oberste Gerichtshof in Madrid den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder für nicht amnestiefähig hält.

Verfassungskonform

Zwar hatte der spanische Verfassungsgerichtshof bereits 2025 das Amnestiegesetz für größtenteils verfassungskonform erklärt. Der spanische Rechnungshof und der spanische Nationale Gerichtshof hatten jedoch Zweifel bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und haben daher dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Gerichtshof stellte nun fest, dass die Regelungen weder den finanziellen Interessen der EU zuwiderlaufen noch gegen die Terrorismusrichtlinie verstoßen.

Damit liegt der Ball erneut bei den spanischen Gerichten, die das EuGH-Urteil in anhängigen Verfahren auslegen und anwenden müssen. Auch wenn eine Rückkehr Puigdemonts nach Spanien damit noch nicht unmittelbar bevorsteht, gilt das Urteil für ihn und seine Mitstreiter als wichtiger Etappensieg. Laut Medienberichten könnte der gegen ihn vorliegende Haftbefehl aufgehoben werden, wenn das spanische Verfassungsgericht (voraussichtlich im Oktober) über seine Beschwerde zum Schutz der Grundrechte entscheidet.

In seiner Partei war die Freude am Donnerstag jedenfalls groß. „Was wir gemeinsam leisten, ist historisch“, so die Junts-Abgeordnete Míriam Nogueras. ERC-Vorsitzender Oriol Junqueras sprach von einem „wichtigen Tag für Katalonien, für die Demokratie in Spanien und für Europa“.

Auch für Regierungschef Sánchez, dessen Minderheitsregierung im Parlament auf regionale Kleinparteien angewiesen ist, ist das Urteil ein Erfolg: Der Sozialist steht wegen Korruptionsermittlungen in seinem Umfeld unter Druck. Diese Woche wurde sein Bruder des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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