Töten, vergewaltigen, vertreiben - ist das Völkermord? Myanmar vor Gericht

Menschen drängen sich eng zusammen, viele zeigen verzweifelte und erschöpfte Gesichtsausdrücke.
Die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) lautet: Genozid an der Minderheit der Rohingya. Doch bisher hat der IGH noch nie einen Staat wegen Völkermords verurteilt.

Israel und Russland, gegen die vor dem Internationalen Gerichtshof (ICH) in Den Haag ebenfalls Klage erhoben wurde, dürften genau zuhören: Ab Montag bis Ende Jänner verhandelt der UN-Gerichtshof über die Frage, ob Myanmar Völkermord an den Rohingya begangen hat.  Breits vor acht Jahren hatten die Streitkräfte des asiatischen Landes eine Kampagne mit Massenmorden, Vergewaltigungen und Brandstiftung gegen die muslimische Minderheit eröffnet. Bis heute retteten sich deswegen mehr als eine Million Menschen durch Flucht ins benachbarte Bangladesch, Zigtausende Rohingya wurden getötet.

Die Klage hatte Gambia bereits 2019 eingereicht. Das kleine Land in Westafrika ist von den Vertreibungen und den Morden an den Rohingya nicht betroffen. Es war deswegen der erste Staat überhaupt, der sich auf die Völkermordkonvention berief, um einen anderen Staat für seine Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

Hearing in a landmark case brought by Gambia, which accuses Myanmar of committing genocide against the Rohingya, in The Hague

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag: Anhörungen zu Myanmar bis Ende Jänner

BANGLADESH-MYANMAR-ROHINGYA-REFUGEE-POLITICS

Rohingya-Flüchtlingslager in Bangladesch

Theoretisch könnte jeder Staat der Welt, der einen anderen des Genozids verdächtigt und glaubt genügend Beweise dafür zu haben, Klage vor dem IGH erheben. Im Fall von Israels Vorgehen in Gaza hat etwa Südafrika im Dezember 2023 Klage wegen Völkermords eingereicht.

Sofortmaßnahmen wurden ignoriert

Schon im Jänner 2020 ordnete der IGH (auf englisch: ICG)  Sofortmaßnahmen an: Myanmar müsse alles in seiner Macht Stehende tun, um einen Völkermord an den noch im Land lebenden Angehörigen der Rohingya zu verhindern, hieß es. Zudem solle Myanmar alle vier bzw. sechs Monate über entsprechende Schutzmaßnahmen berichten. Nichts davon ist geschehen, Myanmar weist überdies alle Anschuldigungen glattweg zurück.

Das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Es könnte den Sicherheitsrat anrufen - doch dort ist wegen des möglichen "Nein" der fünf Vetomächte ohnehin keine Lösung zu erwarten.

Extreme Verfolgung 

Bei den nun zwei Wochen lang dauernden Anhörungen geht es um die Frage, ob Myanmar tatsächlich einen Völkermord begangen hat.

Die muslimischen Rohingya sind eine der am stärksten verfolgten Minderheiten der Welt: 

Etwa eine Million Menschen lebten im überwiegend buddhistischen Myanmar vor allem im Westen des Landes. Seit Jahrzehnten wurden sie dort verfolgt und diskriminiert. Sie werden nicht als eine der acht ethnischen Gruppen im Vielvölkerstaat Myanmar anerkannt, haben keinen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, sie sind daher staatenlos und weitgehend rechtlos. 

Aber im Sommer 2017 eskalierten die ständigen Spannungen: Nach einem Angriff von Rohingya-Rebellen auf Polizei-und Armeeposten, antwortete die Armee mit brutalster Gewalt: Knapp 10.000 Menschen wurden getötet, ganze Dörfer wurden niedergebrannt, Zigtausende Zivilisten vertrieben, Frauen und Kinder, wie ein UN-Bericht später bestätigte, teils vor den Augen ihrer Familie vergewaltigt und getötet.

Binnen eines Jahres flohen mehr als 750.000 Rohingya ins benachbarte Bangladesch. Mittlerweile leben dort mehr als eine Million Vertriebene in meist völlig verarmter, verzweifelter Lage in elenden Flüchtlingsbehausungen.

Doch die Frage bleibt nach wie vor: Ist dies Völkermord? Gab es also "die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören"? Ein UN-Bericht sieht Anzeichen für eine solche Zerstörungsabsicht und verweist dabei auf das extreme Ausmaß und die Brutalität der Gewalttaten. 

Der Bericht bezieht sich dabei u. a ein ein Facebook-Posting des Oberbefehlshabers der Armee Myanmars im Herbst 2018:  "Die Räumungsaktionen" hatte er geschrieben, "sind keine Reaktion auf eine konkrete Bedrohung durch die Rebellen, sondern auf die unvollendete Aufgabe, das seit langem bestehende Bengalen-Problem zu lösen." Das Wort "Bengalen" verwenden die Behörden Myanmars, um hinzuweisen, dass die Rohingya ihrer Ansicht nach illegale Migranten aus Bangladesch sind.

Bisher aber wurde kein Staat vor dem ICG jemals wegen Genozids für schuldig befunden. 

Das Problem: Die Anklage muss „durch vollständig schlüssige Beweise“ belegt werden, wobei die Nachweisbarkeit der Absicht, ein Volk vollends auszulöschen, meist das Entscheidende ist. Nun muss sich das Gericht selbst überzeugen.

Andere Angeklagte in anhängigen Völkermordverfahren – darunter Israel und Russland wegen ihrer mutmaßlichen Handlungen in Gaza bzw. der Ukraine – werden die Argumente Gambias sorgfältig prüfen und beobachten, ob sie das Gericht überzeugen können.

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