Handschlag verweigert: Muslimin darf nicht Französin werden

Handschlag verweigert: Muslimin darf nicht Französin werden
Pariser Gerichtsurteil: Verweigerung der Einbürgerung von gebürtiger Algerierin rechtens.

Einer algerischen Muslimin ist zu Recht die französische Staatsbürgerschaft verweigert worden, weil sie bei der Zeremonie zu ihrer Einbürgerung den Handschlag mit Männern verweigert hatte: Dieses Urteil fällte am Donnerstag das höchste französische Verwaltungsgericht. Die Pariser Richter wiesen damit in letzter Instanz die Berufung der Frau zurück.

Die mit einem Franzosen verheiratete Algerierin sollte eigentlich im Juni 2016 eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Departement Isere weigerte sie sich dann aber, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben. Sie berief sich auf ihren "religiösen Glauben", der ihr verbiete, fremde Männer zu berühren.

"Nicht in die französische Gesellschaft integriert"

Die Regierung verweigerte ihr daraufhin die französische Staatsbürgerschaft: Das Verhalten der Frau zeige, dass sie "nicht in die französische Gesellschaft integriert" sei. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen.

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