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Europaministerin Bauer: 27 EU-Kommissare sind nicht nötig

Claudia Bauer hinterfragt die „exorbitant hohe Zahl“ von 27 EU-Kommissaren und fordert eine Debatte über eine Verkleinerung.
NATIONALRAT: BAUER (ÖVP)

Zusammenfassung

  • Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) hält 27 EU-Kommissare mit ihren Stäben und Dienststellen für nicht notwendig und fordert eine Debatte über eine Verkleinerung der EU-Kommission.
  • Bauer argumentiert, mehrere Ressorts überschneiden sich, manche Aufgaben seien besser bei den Mitgliedstaaten aufgehoben, und wer von Ländern Sparsamkeit verlange, müsse auch in der EU-Kommission selbst sparen.
  • Der Lissabon-Vertrag sieht grundsätzlich 18 statt 27 Kommissare mit einem Rotationssystem vor, doch seit einer 2013 beschlossenen Ausnahmeregelung darf weiterhin jedes Mitgliedsland einen Kommissar entsenden.

Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat eine Debatte über die Zahl der EU-Kommissare angestoßen. 

Sie frage sich, „ob diese exorbitant hohe Zahl an Kommissaren mit all den Stäben und Dienststellen wirklich nötig ist“, sagte Bauer im Interview mit der deutschen Welt am Sonntag. Derzeit stellt jedes der 27 Mitgliedsländer einen EU-Kommissar oder eine EU-Kommissarin, aus Österreich ist dies EU-Migrationskommissar Magnus Brunner. Sie sind europäischen Interessen verpflichtet.

Auf die Frage der Zeitung, ob sie alle 27 EU-Kommissare beim Namen kenne, antwortete Bauer klar: „Nein.“ Die Europaministerin forderte laut Vorabinformation, die aus ihrer Sicht „inflationäre Zahl“ der Kommissare zum politischen Thema zu machen: „27 EU-Länder bedeuten nicht automatisch, dass es auch 27 Kommissare samt Kabinetten, Stäben und Dienststellen geben muss. Mehrere Ressorts überschneiden sich, andere betreffen Aufgaben, die besser bei den Mitgliedstaaten aufgehoben wären.“

„Wer Sparkurs verlangt, muss auch bei sich selbst sparen“

„Wer von den Ländern einen Sparkurs verlangt, muss auch bei sich selbst sparen, und zwar am Kopf der Behörde“, so Bauer weiter. „Die EU-Kommission ist keine Beschäftigungsagentur. Deshalb sollten wir offen darüber diskutieren, ob Europa nicht auch mit deutlich weniger Kommissaren effizienter arbeiten könnte.“

Die Idee einer verkleinerten, effizienteren EU-Kommission tauchte ursprünglich schon im Lissabon-Vertrag auf, scheiterte dann aber am Widerstand Irlands. 2013 beschlossen die Staats- und Regierungschefs deshalb eine unbefristete Ausnahmeregelung, wonach jedes Mitgliedsland weiterhin einen Kommissar in die EU-Behörde entsenden darf.

Die mögliche Zahl der EU-Kommissare ist bereits im Lissabon-Vertrag, welcher 2009 in Kraft getreten ist, festgelegt: 18 Kommissare - das entspricht genau zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten. Der Vertrag sieht für den Fall einer Verkleinerung der EU-Kommission vor, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Besetzung nach einem fairen Rotationssystem abwechseln, wobei große und kleine Länder gleich zu behandeln wären.

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