Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

EU-Parlament ebnet Weg für effizientere Abschiebungen

Abgelehnte Asylwerber sollen künftig die EU schneller verlassen müssen. Auch Rückführzentren in Drittstaaten werden ermöglicht.
Eine Sitzung in EU-Parlament in Straßburg

Zusammenfassung

  • Das EU-Parlament hat den Weg für ein neues Abschiebegesetz freigemacht, das schnellere Rückführungen abgelehnter Asylwerber und Rückführzentren in Drittstaaten ermöglicht.
  • Vorgesehen sind zudem strengere Regeln wie Einreiseverbote, Haft bei Sicherheitsrisiken, stärkere Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei fehlender Kooperation.
  • Die Reform ist Teil des EU-Asyl- und Migrationspakets, muss noch vom Rat bestätigt werden und wird von ÖVP und FPÖ grundsätzlich begrüßt.

Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg mit klarer Mehrheit Grünes Licht für das umstrittene "EU-Abschiebegesetz" gegeben. Das vor einem Jahr von Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) präsentierte Gesetz ermöglicht schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Auch Rückführzentren in Drittstaaten können nun errichtet werden. Diese "Return Hubs" sollen möglich sein, wenn es einen Rückführbescheid gibt. Abkommen können mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achtet. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will die Return Hubs gemeinsam mit einer "Gruppe der Umsetzer" rasch starten. Der Innenminister betonte am Rande des jüngsten EU-Innenministertreffens, "dass wir hier bis Jahresende konkrete Gesprächspartner oder ein konkretes Projekt haben wollen, sodass wir nächstes Jahr in die Umsetzung gehen können." Konkrete Länder, in denen diese Rückführzentren eingerichtet werden könnten, wollte Karner nicht nennen. Im Gespräch sind etwa Uganda oder Kasachstan.

European Parliament session in Strasbourg

Das vor einem Jahr von Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) präsentierte Gesetz ermöglicht schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Auch Rückführzentren in Drittstaaten können nun errichtet werden.

Auch Einreiseverbote nach Abschiebungen und Haft für Rückzuführende, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, sollen kommen. Die Mitgliedstaaten sollen künftig frühzeitig prüfen müssen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strenge Regeln. Rückzuführende sollen in Zukunft auch enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen. Zugleich sollen Anreize zur Zusammenarbeit, einschließlich der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr, verstärkt werden.

Teil des Asyl- und Migrationspakets

Die Rückführungsrichtlinie der EU regelt bisher die Rückführung von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die derzeitige Richtlinie wurde 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist. Nach dem Parlament muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer das Gesetz formell absegnen, bevor es in Kraft treten kann.

ÖVP und FPÖ begrüßen Verordnung

Der Asylpakt bilde den Rahmen dafür, "dass wir jetzt mit illegaler Migration angemessen umgehen können in Europa", sagte ÖVP-EU-Abgeordneter Lukas Mandl in einem Pressegespräch in Straßburg. Er zeigte sich erfreut, dass "die Rückführungsverordnung endlich über die Ziellinie kommt diese Woche." Er verwies auch auf seinen Bericht "zum Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung irregulärer Migrationsbewegungen", der am Dienstag abgestimmt wurde. Europa sei die "stärkste Softpower der Welt".

Für die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger ist die Rückführungsverordnung ein erster Schritt in die richtige Richtung, das Grundproblem der offenen Grenzen, der Pull-Faktoren und der europäischen Umverteilungslogik bleibe jedoch bestehen. "Millionen Menschen sind seit 2015 in die Europäische Union gekommen, unzählige negative Asylbescheide wurden nicht vollzogen, und wer einmal europäischen Boden betreten hat, konnte sich viel zu oft darauf verlassen, dauerhaft bleiben zu können. Das war nichts anderes als die faktische Kapitulation des Rechtsstaats", erklärte Steger.

Kommentare