Etappensieg für Sarkozy: Er darf das Gefängnis verlassen – vorerst

Etappensieg für Sarkozy: Er darf das Gefängnis verlassen – vorerst
Der konservative Ex-Präsident war nach nicht rechtskräftigem Urteil sofort in Einzelhaft gesteckt worden.

Von Simone Weiler aus Paris

Zu fünf Jahren Haft war Nicolas Sarkozy eigentlich verurteilt worden – doch nach nur 20 Tagen im Gefängnis durfte der französische Ex-Präsident dieses am Montag wieder verlassen. Ein Berufungsgericht hatte seinem Antrag auf vorzeitige Entlassung stattgegeben. Das Risiko von Zeugenbeeinflussung oder Flucht wurde als gering eingeschätzt, so die Begründung. Unter richterlicher Kontrolle bleibt der 70-Jährige aber weiterhin.

Ende September hatte ihn ein Gericht im Prozess um Wahlkampfgelder aus Libyen für schuldig befunden, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Wegen der „außerordentlichen Schwere“ der Tat, da zwei seiner Vertrauten sich mit einer in Frankreich wegen Terrorismus verurteilten Größe des Regimes von Muammar al-Gaddafi getroffen hatten, musste Sarkozy sofort in Haft, obwohl er Berufung eingelegt hatte – wie rund 85 Prozent aller französischen Verurteilten. Dennoch empörte dies seine Anhänger, darunter auch zahlreiche Politiker.

Er selbst stellte sich als unschuldiges Opfer einer politischen Justiz dar. „Der Hass auf mich kennt keine Grenzen“, klagte er.

Sonderbehandlung

Um nicht von anderen Mithäftlingen belästigt zu werden, befand sich Sarkozy in Einzelhaft im sogenannten „VIP-Bereich“ der Anstalt La Santé im Süden von Paris. Die neun Quadratmeter, die ihm zur Verfügung standen, teilen sich sonst zwei bis drei Insassen der überfüllten französischen Gefängnisse. Auch wachte eine zusätzliche Leibgarde über ihn. Tatsächlich zirkulierten Videos aus der Anstalt im Internet, in denen andere Insassen Drohungen aus ihren Zellen riefen.

Zugleich erhielt der ehemalige Staatschef tausende Unterstützungsbriefe und Pakete aus ganz Frankreich und sogar Besuch von Justizminister Gérald Darmanin, einem seiner politischen Zöglinge.

In der Folge reichte ein Zusammenschluss von Anwälten Klage wegen „illegaler Vorteilsnahme“ ein. Nun erteilte das Gericht Nicolas Sarkozy explizit ein Kontaktverbot mit Darmanin – ein beispielloser Vorgang in Frankreich.

Das Leben im Gefängnis sei „sehr hart, ja kräftezehrend“, klagte der Ex-Präsident am Montag. In seiner Zeit als aktiver Politiker hatte er sich dabei stets für strenge Haftstrafen bereits für Kleinkriminelle ausgesprochen.

„Auch wenn Sarkozy ein robuster und mutiger Mann ist, war diese Inhaftierung für ihn sehr schmerzhaft“, betonte sein Anwalt Jean-Michel Darrois. Laut Presseberichten ernährte er sich ausschließlich von Joghurt und verweigerte die Anstaltskost, aus Angst, dass Mithäftlinge „in sein Essen spucken oder Schlimmeres“. Seinem Umfeld zufolge kann er sich nicht einmal ein Ei kochen.

Etappensieg für Sarkozy: Er darf das Gefängnis verlassen – vorerst

Nicolas Sarkozy durfte nach nur 20 Tagen im Gefängnis dieses am Montag wieder verlassen.

Neuer Justiztermin

Am 26. 11. steht der nächste Justiztermin von Sarkozy an: Dann entscheidet das Kassationsgericht im Fall um Betrug bei seinen Ausgaben im Wahlkampf 2012, nachdem er in erster und zweiter Instanz verurteilt worden war.

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