OLG Wien: Auslieferung von Oligarch Firtasch an USA endgültig abgelehnt

Ein Mann mit grauem Haar und Bart spricht vor einem blau-gelben Hintergrund.
Seit die USA 2014 seine Auslieferung von Österreich begehren, hält sich Firtasch zwangsweise in Österreich auf.

Der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch wird nicht aus Österreich in die USA ausgeliefert: Mehr als elf Jahre nach Beginn dieses Auslieferungsverfahrens über viele Instanzen hat das Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen einen Beschluss des Landesgerichts Wien von 2024 als unzulässig zurückgewiesen. Der damalige Beschluss des LG Wien, dass der Ukrainer nicht ausgeliefert werden darf, ist somit rechtskräftig.

Aus formalen Gründen wegen Fristversäumnis

Die finale Gerichtsentscheidung vom gestrigen Dienstag zu Gunsten von Firtasch hat mit den formalen Gründen und einem Fristversäumnis der Staatsanwaltschaft zu tun. Nachdem das Landesgericht Wien am 4. November 2024 die Auslieferung von Firtasch an die USA für nicht zulässig erklärt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft (StA) eine Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, mit der sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Anschluss beschäftigte.

Hintergrund dabei war ein Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht, die vorgesehene Beschwerdefrist von zwei Wochen um vier Wochen zu verlängern. Das Landesgericht erlaubte diese Fristverlängerung und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde formal erst nach Ablauf der regulären Beschwerdefrist eingebracht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete diese Verlängerung der Beschwerdefrist jedoch am 7. Oktober 2025 für nicht zulässig und den Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht auf Fristverlängerung selbst nicht als formales und rechtzeitiges Einbringen eines Rechtsmittels gegen die Landesgerichtsentscheidung, Firtasch nicht ausliefern zu lassen.

Juristische Odyssee

Im Zusammenhang mit Vorwürfen von Korruption im Zusammenhang mit nicht realisierten Titangeschäften in Indien war der seinerzeit in der Ukraine auch politisch sehr einflussreiche Firtasch im März 2014 auf Betreiben von Staatsanwälten in Chicago in Österreich festgenommen worden, kam aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß. Firtasch und seine Vertreter wiesen die US-Vorwürfe stets zurück und sprachen von politisch motivierter Strafverfolgung. Das Auslieferungsverfahren beschäftigte in Folge mehrere Gerichtsinstanzen und glich einer juristischen Odyssee.

In erster Instanz entschied das Wiener Landesgericht für Strafsachen am 30. April 2015 gegen eine Auslieferung, weil die Anklage politisch motiviert sei. Das Oberlandesgericht Wien erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs jedoch für zulässig, worauf der OGH tätig wurde.

Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes und einen Erneuerungsantrag hemmte der OGH im Dezember 2017 jedoch die Durchführung der Auslieferung für die Dauer des Verfahrens und entschied im Juli 2019, dass - anders als vom OLG angenommen - zwar auch beim Vorwurf von "rein kriminellen Taten" geprüft werden müsse, ob das Ersuchen aus politischen Beweggründen gestellt worden sei. Der OGH billigte aber die Beurteilung durch das OLG Wien, dass solche politischen Gründe nicht erwiesen seien. Damals entging der Ukrainer haarscharf einer Auslieferung an die USA.

Wiederaufnahme nach widersprüchlichen Beschlüssen

Im Juni 2019 beantragte Firtasch die Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens und legte dazu zahlreiche neue Dokumente vor, darunter notariell beglaubigte schriftliche Zeugenaussagen prominenter Ukrainer. Das Landesgericht Wien wies den Antrag auf Wiederaufnahme im März 2022 ab. Der dagegen eingebrachten Beschwerde von Firtaschs Rechtsvertretern wurde allerdings vom Oberlandesgericht Wien im Juni 2023 Folge gegeben, womit zugleich die Entscheidung desselben Gerichts aus dem Jahr 2017 aufgehoben wurde. Im wiederaufgenommenen Verfahren erklärte das Landesgericht Wien schließlich die Auslieferung im November 2024 erneut für nicht zulässig und argumentierte laut Darstellung des OLG Wien mit "völkerrechtlicher Immunität" von Firtasch. Die Staatsanwaltschaft Wien hielt dagegen, brachte jedoch - wie sich letztlich herausstellte - ihre Beschwerde gegen die Nichtzulässigkeit der Auslieferung zu spät ein.

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