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Spionage-Zeitenwende: Deutschland entfesselt seine Geheimdienste

Der BND soll künftig nicht nur beobachten und berichten, sondern im Ausland hacken, sabotieren und feindliche Fähigkeiten ausschalten. Das ist eine Warnung an Moskau – und ein Bruch mit einem historischen Grundsatz.
GERMANY-POLITICS-INTELLIGENCE-BND

Das Timing hätte kaum besser sein können. Erst vergangene Woche war der Leipziger Flughafen knapp einer Katastrophe entgangen – die Drohnenbombe, die bei einer ukrainischen Frachtmaschine gefunden worden war, war wegen technischen Versagens nicht explodiert. Hätte der Plan der Attentäter funktioniert, wäre es zu einem „Inferno“ gekommen, wie Beamte später sagten: Die Drohne war auf der Tragfläche eingeschlagen, dort liegt der Treibstofftank der Antonow.

Dass dahinter der russische Geheimdienst GRU steckt, bezweifelt kaum jemand, auch neue DNA-Spuren deuten darauf hin. In anderen Ländern wären an diesem Punkt die Geheimdienste ins Spiel gekommen – nur in Deutschland nicht. Anders als der CIA oder der britische MI6 dürfen deutsche Spione bisher nur beobachten und berichten. Aktive Operationen sind ihnen aber untersagt.

Keine neue Gestapo

Nun will Berlin seine Geheimdienste aber entfesseln. Dafür bricht die Regierung Merz mit einem historischen Grundsatz: Nach dem Ende der Nazi-Herrschaft wollten die Alliierten verhindern, dass je wieder eine Geheimpolizei wie die Gestapo entstehen kann. Daher wurden dem neuen Bundesnachrichtendienst (BND), der für Auslandsaufklärung zuständig ist, und dem im Inland operierenden Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jegliche Polizeibefugnisse untersagt. Dazu kam die Furcht vor ideologischem Einfluss: Der BND ging 1956 aus der Organisation Gehlen hervor. Ihr Leiter, der Ex-Wehrmachtsgeneral Reinhard Gehlen, wurde erster BND-Präsident und blieb bis 1968 im Amt – und warb gezielt Mitarbeiter aus Wehrmacht, SS, SD oder Gestapo an.

Den Ausschlag für die Reform gab Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, dessen hybride Begleiterscheinungen längst auch Deutschland erreichen. Der Vorfall in Leipzig ist nur der jüngste einer Reihe mutmaßlich russischer Operationen. Am Mittwoch soll das Kabinett nun den rund 700 Seiten starken Reformentwurf beschließen. Aus BND und BfV sollen „echte Geheimdienste“ werden, wie CSU-Innenminister Alexander Dobrindt sagte. Statt lediglich Informationen zu sammeln sollen die Mitarbeiter im In- wie im Ausland „wirksam operieren“ – also in Fällen wie in Leipzig auch eingreifen dürfen, wenn die Polizei die Gefahr nicht eigenständig abwehren kann.

Botschaft an Putin

In Richtung Moskau ist das eine deutliche Warnung. Unter den großen westlichen Diensten galt der BND bisher als gefesselter Riese. Beschließt der Bundestag das neue Gesetz dann im Herbst tatsächlich, bekommen die deutschen Spione ähnliche Befugnisse wie die meisten internationalen Kollegen.

Möglich werden damit auch künftig Gegenschläge. Sabotageakte als Vergeltung für die Aktion in Leipzig dürfte das von Friedrich Merz geführte Kanzleramt wohl eher nicht anweisen. Aber eine Kooperation mit der Ukraine, die in dieser Sphäre schon länger operiert, ist dann denkbar und rechtlich möglich – Berlin könnte bei der Störung von Waffenlieferungen, Produktionsketten sowie militärischen oder geheimdienstlichen Strukturen mit technischen und operativen Mitteln helfen.

Dass das nicht alle in Deutschland gut finden, ist auch logisch. Die Grünen etwa begrüßen zwar die Ausweitung der Befugnisse, sprechen sogar von einem „überfälligen“ Schritt, vermissen jedoch parlamentarische Kontrolle der Dienste. Bisher heißt es nur, dass der 2021 geschaffene „Unabhängige Kontrollrat“, ein gerichtsähnliches Kontrollorgan, gestärkt werden soll; wie, ist aber unklar. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bekrittelt die „Aufweichung der Trennung zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten“ – sie sieht eine Gefahr für diese historische Trennlinie.

Tatsächlich nähern sich Polizei und Dienste mit dem Entwurf stark an. Die Reform erlaubt es dem BND nämlich auch, im Inland zu schnüffeln – das besorgt Datenschützer am meisten. Erlaubt ist etwa der Abgleich biometrischer Merkmale ebenso wie der Einsatz von KI zur automatisierten Datenverwertung. Hier will man aber besonders sensibel vorgehen, heißt es vom Innenminister: Besonders „eingriffsintensive Einzelmaßnahmen“ müsse der Unabhängige Kontrollrat vorab genehmigen.

Erfahren wird die Öffentlichkeit von solchen Aktionen aber wohl nur durch Geheimnisverrat: Schon heute sind die Dienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Künftig dürfen Bürger nicht mal mehr Daten abfragen, die bei anderen staatlichen Stellen vorliegen. Nicht einmal die Zahl der Nachrichtendienstler – jetzt sind es beim BND etwa 6500 – soll demnach öffentlich sein. Ein Machtzuwachs von historischem Ausmaß.

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