Deutsches Gericht stuft Identitäre als rechtsextrem ein

Der "Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege" wird der "Identitären Bewegung" zugerechnet
Berliner Verwaltungsgericht: Gruppierung verletzt die Menschenwürde.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgericht im bevorstehenden Verfassungsschutzbericht 2019 als "gesichert rechtsextrem" einstufen. Mit dem Beschluss wiesen die Richter laut Mitteilung vom Dienstag einen Eilantrag der Gruppierung zurück, dies vorerst zu unterlassen.

Ihre zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde, hieß es zur Begründung. Denn damit würden einzelne Menschen oder Gruppen "wie Menschen zweiter Klasse" behandelt, führte das Verwaltungsgericht aus. Auch sei die Politik der Identitären Bewegung auf den Erhalt der ethnischen "Reinheit" aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer vor allem muslimischen Glaubens "verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich" mache.

Die Veröffentlichung sei vom geltenden Recht abgedeckt, denn das deutsche Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten, erklärten die Richter weiter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Eigentlich wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag den betreffenden Verfassungsschutzbericht gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang vorstellen. Den Termin sagte sein Ministerium jedoch kurzfristig ohne Angabe von Gründen ab. In Deutschland wird die Gruppe seit 2016 bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

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