Gauck bremst bei Streichung von Beleidigungs-Paragrafen
"Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient." Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung jenes Paragrafen, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt.
Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte , sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll, laut Vorausbericht vom Freitag.
"Ich persönlich brauche keine Lex Gauck"
Im Zuge der Affäre um den TV-Moderator Jan Böhmermann, der den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Schmähgedicht vorgetragen hat, kündigte die Regierung an, den Paragrafen 103 zu streichen, der eine Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob auch Paragraf 90 gestrichen werden soll, der dies für eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten regelt.
"Ich persönlich brauche keine Lex Gauck", sagte der Bundespräsident. Aber es gehe um den Repräsentanten aller Bundesbürger. Das müsse man bei der Beratung über mögliche Streichungen beachten. Zur Diskussion um das Aus für den Paragrafen 103 sagte Gauck nur, man müsse sorgfältig abwägen, was man durch Gesetzesänderungen gewinne und was man verliere.
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