Deutsche Bundeswehr bekommt "Kamikaze-Drohnen": Streit um Peter Thiel

Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab grünes Licht für Ankauf von "Kamikaze-Drohnen".
Session of the lower house of parliament Bundestag in Berlin

Die Bundeswehr kann zur Abschreckung gegen Russland mit tausenden Kampfdrohnen aus deutscher Produktion ausgerüstet werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab am Mittwoch grünes Licht für Großaufträge an die beiden Rüstungs-Startups Helsing und Stark Defence. Die Oppositionsparteien Grüne und Linke kritisierten den Deal: Sie stoßen sich insbesondere an der Beteiligung des umstrittenen US-Investors Peter Thiel an Stark Defence.

Die Drohnen sollen der Bundeswehr-Brigade in Litauen bei der Abschreckung gegen Russland helfen. Ihre Anschaffung habe für die Bundeswehr "höchste Priorität", erklärte das Bundesverteidigungsministerium. "Aktuelle Konflikte" hätten gezeigt, dass solche Kampfdrohnen "eine Schlüsselfähigkeit für moderne Streitkräfte" seien.

"Kamikaze-Drohnen" aus Berlin und München

Es handelt sich um so genannte Loitering Munition. Das sind unbemannte Flugkörper, die über ihrem Ziel "lauern", bis sie den Befehl zum Angriff bekommen. Dann werfen sie entweder eine Sprengladung ab oder stürzen sich selbst auf ihr Zielobjekt. Im Militärjargon werden sie daher auch als "Kamikaze-Drohnen" bezeichnet.

Stark Defence aus Berlin und Helsing aus München sollen die Kampfdrohnen liefern. Zunächst geht es um einen Auftrag für insgesamt rund 536 Millionen Euro mit der Option einer Erweiterung in Milliardenhöhe.

Nach einer Vorgabe von Generalinspekteur Carsten Breuer sollen die Waffensysteme 2027 in Litauen einsatzbereit sein. Mit den am Mittwoch gebilligten Anschaffungsverträgen erhalte die Bundeswehr "ausreichende Stückzahlen für die zeitgerechte Ausstattung der Brigade in Litauen bereits bis Anfang 2027", erklärte das Bundesverteidigungsministerium.

Auflagen für Folgeaufträge

Die beiden Drohnen-Vorlagen wurden nach AFP-Informationen im Haushaltsausschuss von den Koalitionspartnern Union und SPD beschlossen. Zugleich legte der Ausschuss Bedingungen für mögliche Folgeaufträge fest. Wie aus der Stellungnahme des Ausschusses, die AFP vorliegt, hervorgeht, bedürfen "Abrufe, die über die jeweilige erste Festbeauftragung hinausgehen, (...) der ausdrücklichen Zustimmung des Haushaltsausschusses". Zudem werden die Käufe auf jeweils eine Milliarde Euro gedeckelt.

Alle darüber hinausgehenden Beschaffungen müssen laut dem sogenannten Maßgabebeschluss "mit aktualisierter Bedarfsbegründung, Marktanalyse, Preisprüfung sowie Leistungsnachweis dem Haushaltsausschuss zur gesonderten Billigung" vorgelegt werden.

Das Verteidigungsministeriums darf der Vorlage zufolge zudem "die geplanten Abrufe nur tätigen, wenn der Nachweis der abgeschlossenen Qualifikation und Serienreife erbracht wird". Ferner muss das Ministerium "erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung" einen Sachstandsbericht vorlegen.

Linke und Grüne stoßen sich an Beteiligung von US-Investor Thiel

Die Linke lehnte die geplante Drohnen-Beschaffung "entschieden" ab. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linken-Fraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, nannte die Beteiligung des Tech-Milliardärs und Trump-Vertrauten Thiel am Start-up Stark Defence "extrem heikel". Zudem sei zweifelhaft, ob "die notwendigen Tests wirklich erfolgreich abgeschlossen wurden und die beiden Drohnensysteme Helsing HX 2 und Stark Virtus tatsächlich Serienreife haben".

Massive Bedenken wegen der Thiel-Beteiligung an Stark Defence hatten auch die Grünen geäußert. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sieht Bedenken wegen einer möglichen Einflussnahme des Trump-Intimus auf Unternehmensentscheidungen bei Stark Defence inzwischen ausgeräumt. Thiel habe nur eine Beteiligung in Höhe eines einstelligen Prozentsatzes "ohne Zugriff oder Einsicht in operative Sachverhalte", betonte der Minister am Mittwoch. "Das ist uns schriftlich versichert worden."

Das Bundesverteidigungsministerium erklärte, beide Hersteller hätten die "erforderliche Reife und Qualität" ihrer Produkte in Testverfahren nachweisen können. Die Verträge erlaubten auch einen einseitigen Rücktritt des Auftraggebers, wenn die erforderlichen Qualifikationsnachweise nicht erreicht werden.

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