Deutsche Ampel-Parteien wollen Teil-Impfpflicht ab März

Scholz, Lauterbach
Die Pflicht soll für Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen gelten, etwa in Pflegeheimen.

Angesichts weiter hoher Corona-Zahlen in Deutschland wollen SPD, Grüne und FDP ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen einführen. Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der diese Woche im Bundestag beraten werden soll. Zudem sollen die Bundesländer ihre strengen Maßnahmen bis zum 15. Februar verlängern dürfen.

"Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer Covid-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen", heißt es in dem Entwurf des geänderten Infektionsschutzgesetzes. Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen.

"Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden", heißt es weiter.

Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten. Die Übergangsfrist soll dem Personal ermöglichen, sich noch vollständig impfen zu lassen.

Tierärzte dürfen impfen

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch "Zahnärzten und Zahnärztinnen, Tierärzten und Tierärztinnen sowie Apothekern und Apothekerinnen" vorübergehend das Impfen erlaubt werden. Sie müssen aber eine entsprechende Schulung haben.

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