Kandidatur von Rumäniens Wahlkommission abgewiesen: Georgescu erhebt Einspruch

Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu für die Präsidentenwahl im Mai abgewiesen. Das Gremium sprach sich mit zehn zu vier Stimmen für den Beschluss aus, berichteten rumänische Medien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Am Montag teilten Berater Georgescus wie erwartet mit, er habe Einspruch erhoben. Der Einspruch vor dem Verfassungsgericht muss demnach innerhalb von 24 Stunden eingebracht werden, das Gericht soll bereits am Mittwoch darüber entscheiden.
Am Sonntag war es in Bukarest nach Abweisung der Kandidatur zu schweren Zusammenstößen gekommen.
Proteste
Hunderte Anhänger des auch unter Strafverfolgung stehenden Georgescu hatten am Abend vor dem Wahlbüro gegen seinen Ausschluss demonstriert. Teilnehmer durchbrachen dann Absperrgitter der Polizei, die mit Tränengas reagierte. Randalierer bewarfen die Beamten mit Pflastersteinen und Feuerwerkskörpern und setzten Möbel der benachbarten Straßencafés in Brand. Sie stürzten zudem den Übertragungswagen eines von ihnen als politisch gegnerisch betrachteten Fernsehsenders um, berichteten rumänische Medien. Die Ordungshüter sahen sich zeitweilig genötigt, Tränengas einzusetzen.
Das rechtspopulistische Lager goss indes Öl ins Feuer: So etwa wetterte AUR-Chef George Simion bei Facebook, dass der "Staatsstreich vom 6. Dezember" (als das Verfassungsgericht die erste Runde der Präsidentenwahl annulliert hatte) in die Fortsetzung gehe.
Der kremlfreundliche Rechtsextremist Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Ausschreitungen in Bukarest am Sonntag
Wahlkommission hatte Antreten zurückgewiesen
Die Wahlkommission hatte Georgescus Kandidatur abgewiesen, unter Berufung auf zwei frühere Beschlüsse des Verfassungsgerichts: Bereits im Herbst 2024 hatte das Verfassungsgericht die Kandidatur einer rechtsextremen Politikerin verboten mit der Begründung, dass diese demokratische Grundwerte verletze. Zweitens bezog sich das Wahlbüro auf die Annullierung der Präsidentenwahl im Dezember 2024, die das Verfassungsgericht wegen Unregelmäßigkeiten in Georgescus Wahlkampffinanzierung verfügt hatte.
Die rumänische Staatsanwaltschaft hat zudem Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen Georgescu eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.
Georgescu: "Europa ist zur Diktatur ausgeartet"
Georgescu selbst schrieb in einer ersten Reaktion bei der Social Media-Plattform X, dass "Europa in eine Diktatur ausgeartet" sei und er selbst "in einer Tyrannei" lebe.
Georgescu hatte am Freitag seine Kandidatur bei der Wahlkommission angemeldet. Er hatte 324.000 Unterstützungserklärungen vorgelegt, 200.000 hätten dem Gesetz zufolge gereicht. Bis Sonntagnachmittag trafen bei der Kommission 1.200 Einsprüche gegen seine Kandidatur ein. Ihre Abweisung habe die Wahlkommission mit unvollständig eingereichten Unterlagen begründet, hieß es in den Medienberichten.
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