Brüssels Position wohl zwischen Merkel-Macron und "sparsamen Vier"
Die Gelder aus dem EU-Wiederaufbaufonds sollen in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen, Krediten und Garantien fließen. Dies dürfte die EU-Kommission am Mittwoch vorschlagen, verlautete aus informierten EU-Kreisen gegenüber der APA. Somit dürfte sich die Brüsseler Behörde zwischen der deutsch-französischen Position und jener der "sparsamen Vier" bewegen.
Während die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron einen 500 Milliarden Euro schweren Fonds mit Zuschüssen vorgeschlagen haben, sprachen sich die Nettozahlerländer Österreich, Niederlande, Dänemark und Schweden in ihrem am Samstag bekannt gewordenen Vorschlag für befristete Kredite aus.
Vier "Frugals"
Die EU-Kommission hoffe, dass ihr Vorschlag "auch für die vier Frugals akzeptabel sein wird", hieß es aus den Kreisen mit Blick auf das englische Eigenschaftswort, das die vier Mitgliedsstaaten zur Beschreibung ihrer selbst gewählt haben.
Keine Bestätigung war in Brüssel für Medienberichte zu erhalten, wonach die Nettozahler hinter den Kulissen mit der EU-Kommission über mögliche Beitragsrabatte verhandeln. EU-Ratspräsident Charles Michel hatte beim Budgetgipfel im Februar in einem letzten Papier einen Rabatt unter anderem für Österreich vorgeschlagen. Das Scheitern des Gipfels konnte er damit aber nicht verhindern.
Umschichtungen
Die EU-Kommission will am Mittwoch neben dem Vorschlag für den Wiederaufbaufonds auch einen an die Coronakrise angepassten Budgetvorschlag für die Jahre 2021 bis 2027 präsentieren. Auch in diesem soll es dem Vernehmen nach Umschichtungen geben, um den Wiederaufbau nach der Coronakrise spezifisch zu unterstützen, insbesondere hart getroffene Wirtschaftssektoren. Nach einem Streit über gemeinsame Coronabonds haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, dass der geplante Wiederaufbaufonds aus Krediten gespeist werden soll, die von der EU-Kommission aufgenommen werden. Um diese Kreditaufnahme zu ermöglichen, soll die EU-Budgetobergrenze für einen begrenzten Zeitraum von derzeit 1,2 auf zwei Prozent der europäischen Wirtschaftskraft angehoben werden.
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