Ehemaliger AfD-Mitarbeiter wegen Spionage für China verurteilt

High-profile espionage trial against former assistant to an AfD member
Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah fasst eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten aus.

Zusammenfassung

  • Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah, Jian G., wurde wegen Spionage für China zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Jian G. bestreitet die Vorwürfe, während seine mutmaßliche Komplizin Yaqi X. eine Bewährungsstrafe erhielt.
  • Gegen Maximilian Krah laufen separate Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit China.

Jian G., ein ehemaliger Mitarbeiter des führenden Politikers der Alternative für Deutschland (AfD), Maximilian Krah, ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.

Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.

"Bin unschuldig"

In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig", sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Krah: "Bin Opfer geworden"

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah ist nach eigenen Angaben nicht überrascht über das Urteil gegen seinen früheren Mitarbeiter Jian G. wegen Spionage für China. "Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. 

Ihm gehe geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, "deren Opfer ich geworden bin. Diesem Ziel bin ich durch den Prozess näher gekommen, weshalb ich ihn begrüße", sagte Krah. Er werde nun die Begründung studieren. 

Bundesanwalt Stephan Morweiser sprach nach dem Urteil von dem "bisher schwerwiegendsten Fall chinesischer Spionage, der bisher in Deutschland aufgedeckt wurde". Das Oberlandesgericht blieb mit dem Strafmaß gleichwohl unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für den deutschen Staatsbürger G. siebeneinhalb Jahre Gefängnis beantragt hatte. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Für die Komplizin X. hatte die Anklage zwei Jahre und neun Monate Haft auf Bewährung gefordert. X. sei nicht im Geheimdienst eingegliedert gewesen, aber habe "über eine gewisse Zeit" beständig Informationen geliefert, womit sie zur Täterin werde, sagte der Vorsitzende Richter. Der Haftbefehl gegen X. wurde mit dem Urteil aufgehoben.

Separates Verfahren gegen Krah

Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.

G.s Festnahme im April 2024 sorgte für Schlagzeilen. Krah war damals Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Der AfD-Politiker kündigte seinem Mitarbeiter nach der Verhaftung. Krah selbst sitzt nicht mehr im Europaparlament. Er legte sein Mandat nieder, nachdem er bei der Bundestagswahl im Februar in den Bundestag eingezogen war.

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