Buwog-Urteil "unerträglich": Grasser muss 4 Jahre in Haft
25. März 2025: Der vorläufige Schluss-wie Höhepunkt in der Causa Buwog, die 2004 ihren Anfang nahm. Der Oberste Gerichtshof bestätigt im Wesentlichen das Ersturteil von Richterin Marion Hohenecker aus dem Jahr 2020. Hohenecker sei - entgegen der Meinung der Strafverteidiger von Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Co. - nicht befangen. Grasser muss allerdings nicht acht, sondern "nur" vier Jahre in Haft. Woher die Höhe rührt und warum die Anwälte beim Prozess zu niedrig gesessen sind, das erklären unmittelbar nach der Urteilsbestätigung Christian Böhmer und Raffaela Lindorfer am 41. Tresen der Milchbar mit Johanna Hager.
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