Verbrenner versus E-Auto: Wie viel teurer wird der Neuwagenkauf 2024?

Verbrenner versus E-Auto: Wie viel teurer wird der Neuwagenkauf 2024?
Im neuen Jahr kommen weitere Teuerungen bei der NoVA auf Autokäufer zu. Wie hoch sie ausfallen und wo man sparen kann.  

2024 wird auch der Autokauf - richtig - teurer.

Denn: Die  Normverbrauchsabgabe NoVA – die unter anderem einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist – steigt mit Jahreswechsel.

Dies gilt für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Damit kommt es bei sämtlichen reinen Benzinern und Diesel-Pkw – egal ob Klein- oder Sportwagen – zu einer Erhöhung.

Für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro bedeutet dies laut ÖAMTC ein Plus von 300 Euro ab dem Jahreswechsel.

Wie viel teurer wird der Neuwagenkauf 2024?

Lediglich einzelne Hybride, vor allem aber Plug-In Hybride, emittieren weniger und werden damit nicht teurer. Dasselbe gilt auch für Elektroautos, für die weiterhin gar keine NoVA zu bezahlen ist.
 
 

Diesel und Benziner im Nachteil

Für Neuwägen, die mehr als rund 5,9 Liter Diesel oder rund 6,7 Liter Benzin verbrauchen, wird es zusätzlich teurer. Ab 2024 ist für jedes Gramm CO2 je Kilometer in den Papieren über 155 Gramm 80 Euro zu bezahlen. Das bedeutet grob, dass man für jeden Liter mehr an Normverbrauch zusätzlich ca. 2.000 Euro für den Neuwagen zahlt.
 
Darüber hinaus wird der maximale Steuersatz für den Prozentsatz der NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 80 Prozent angehoben (2023: 70 Prozent). Diese Verschärfung betrifft aber nur wenige Sportwagen.
 
Auch Motorräder werden teurer

Teurer wird es auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder: Bei Klein-Lkw gibt es jährliche Anpassungen, wenn auch erst ab höheren Emissionswerten als bei Pkw. Für Motorräder über 125 ccm wird es 2024 erstmals automatisch teurer, da hier der CO2-Abzugsbetrag der Berechnungsformel um den Wert 2 sinkt. Bei einem durchschnittlichen Motorrad, welches 100 g/km CO2 emittiert, steigt die NoVA um einen Prozentpunkt. Motorräder bis 125 ccm bleiben weiterhin befreit.
 
 

Auch heuer gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2023 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2023, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2024 geliefert wird.

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