Tipps vom ARBÖ für den Gebrauchtwagenkauf

Themenbild: KEUSCH - Das Autohaus
Worauf ist zu achten, wenn man sich einen Gebrauchten anschafft?

Für viele Autonutzer ist ein gebrauchtes Auto die Lösung, wenn es gilt, einen fahrbaren Untersatz anzuschaffen. Gerade beim Kauf eines gebrauchten Autos gilt es jedoch einige Dinge zu beachten, sagt der ARBÖ und hat eine Liste wesentlicher Schritte zusammengestellt.

  1. Preis-Leistungscheck: Vergleich der unterschiedlichen Angebote Bevor man sich für ein bestimmtes Fahrzeug entscheidet, ist es ratsam, die Preise auf dem Markt zu vergleichen. Dazu nutzt man am besten alle zur Verfügung stehenden Informationskanäle wie Internet, Wochen- und Tageszeitungen sowie den direkten Gang zu Gebrauchtwagenhändlern. Ein fundiertes Wissen über die aktuellen Durchschnittspreise ermöglicht es, Verhandlungsspielräume zu erkennen und ein faires Angebot auszuhandeln
  2. Der erste Eindruck: Nachdem ein passendes Fahrzeug gefunden wurde, wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Dabei ist darauf zu achten, dass sich das Auto in einem gepflegten Zustand befindet. Ist die Karosserie in Ordnung oder gibt es Dellen? Welchen Eindruck macht der Lack? Ist der Innenraum sauber und gepflegt? Wie sehen die Flüssigkeitsstände aus? Viele Kleinigkeiten, die Aufschluss darüber geben, wie gut sich der Vorbesitzer um das Fahrzeug gekümmert hat. Außerdem ist zu kontrollieren, ob Bordwerkzeug, gegebenenfalls Reservereifen und die Betriebsanleitung vorhanden sind. Regelmäßige Servicekontrollen sollten ebenfalls nachgewiesen werden können. Hier der Hinweis, dass das klassische Serviceheft mehr und mehr von der digitalen Variante abgelöst wird. Darüber hinaus macht es Sinn zu hinterfragen, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug bereits hatte. Womöglich gibt es Gründe, warum Besitzer das Auto häufig und schnell wieder zurück auf den Markt stellen. Diese Information kann den Fahrzeugpapieren entnommen werden. Abschließend ist es ratsam, das letzte Pickerl-Prüfgutachten auf etwaige Mängel zu kontrollieren.
  3. Probefahrt: Selbst überzeugen! Der ARBÖ ist überzeugt, dass eine Probefahrt vor dem Autokauf unerlässlich ist, um sich selbst einen guten Ersteindruck zu verschaffen. Es ist wichtig, dass sich der Käufer selbst an das Steuer setzt. Während der Fahrt sollten alle Gänge durchgeschalten und sowohl langsames als auch schnelles Fahren getestet werden. Zu beachten sind auffällige Fahrgeräusche sowie Federung und Stoßdämpfer.
  4. Kaufvertrag: Der Kaufvertrag ist der letzte entscheidende Schritt beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Darin sollte alles festgehalten werden, was zur Absicherung des Käufers sowie des Verkäufers dient. Dazu zählen Fahrzeugdetails, Zahlungsbedingungen des ausverhandelten Kaufpreises, allfällige Abänderungen der gesetzlichen Gewährleistung sowie Vereinbarungen über ausstehende Reparaturen bestehender Schäden. Weiters sollten Eigenschaften, die für den Käufer wesentlich sind und über die das Fahrzeug verfügen soll, vermerkt werden. Ein gut ausgearbeiteter Kaufvertrag schützt alle Parteien vor späteren Problemen und Streitigkeiten.

Weitere Tipps: Die Mobilitätsclubs ARBÖ und ÖAMTC bieten Ankaufstests an, um ganz sicher zu gehen. Beim ARBÖ erklärt man, dass durchschnittlich sechs Mängel pro Auswertung festgestellt. Häufig treten Mängel bei Bremsen, Radaufhängungen und Motoren auf. Besonders wichtig ist die Überprüfung der Elektronik. Mängel, die dort auftreten, sind meistens nicht sichtbar und können richtig teuer werden.

Stichwort Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist gemeint, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind. Beim Gebrauchtwagen betrifft dies nur Sachmängel. Verschleißteile fallen nur darunter, sofern der Nachweis gelingt, dass diese bereits bei Übergabe schadhaft waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich ab Datum der Übergabezwei Jahre. Ein Händler kann beim Gebrauchtwagen diese Frist auf ein Jahr reduzieren, sofern die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Beim Privatkauf, also beim Kauf von Privatpersonen, ist sogar ein gänzlicher Ausschluss der Gewährleistung möglich. Von dieser Möglichkeit wird üblicherweise auch Gebrauch gemacht. Daher sollte beim Privatkauf auf jeden Fall ein Ankaufstest durchgeführt werden.

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