Wie teuer ist es, ohne die passende Winterausrüstung unterwegs zu sein?
Weiße Weihnachten sind traumhaft - aber die aktuellen winterlichen Temperaturen stellen alle Verkehrsteilnehmer vor besondere Herausforderungen. Ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß: Tiefe Temperaturen in Verbindung mit leichtem Schneefall oder Nebel können rasch zu gefährlicher Glätte führen. Selbst Temperaturen knapp über null Grad sind kein verlässlicher Hinweis auf sichere Fahrbahnen, da der Untergrund im Winter oft stark ausgekühlt ist. „Wenn Regen auf eine stark unterkühlte, gefrorene Fahrbahn trifft oder auch durch überfrierenden Nebel kann sehr rasch eine spiegelglatte Eisschicht entstehen – sogenanntes Blitzeis“, warnt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf. Besonders heimtückisch sind Brücken, Unterführungen und schattige Streckenabschnitte, die deutlich schneller auskühlen als andere Fahrbahnbereiche.
Glatteis nicht unterschätzen
„Glatteis tritt häufig nur punktuell auf und wird daher leicht unterschätzt“, warnt der Experte des Mobilitätsclubs. „Gerade in den frühen Morgenstunden oder am Abend kann es auf wenigen Metern extrem rutschig sein – manchmal merkt man das schon am Weg zum Fahrzeug. Wer unterwegs ist, muss seine Geschwindigkeit konsequent an die Bedingungen anpassen, denn der Bremsweg verlängert sich bei Glätte massiv.
Falsche Bereifung wird teuer
Seit 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Pkw dürfen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis – nur dann fahren, wenn Winterreifen montiert sind. Bei falscher Bereifung droht eine empfindliche Verwaltungsstrafe. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, liegt das theoretische Strafhöchstmaß bei 10.000 Euro. “
Winterreifen sind kein Nice-to-have, sondern bei winterlichen Verhältnissen gesetzlich vorgeschrieben und sicherheitsrelevant. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Pkw-Winterreifen beträgt vier Millimeter„, so Wolf. Neben der richtigen Bereifung sind eine angepasste Geschwindigkeit, ausreichender Sicherheitsabstand und vorausschauendes Fahren entscheidend.
Besonders vorsichtig sollten einspurige Verkehrsteilnehmer unterwegs sein. “Wer mit dem Motorrad, Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, muss die Fahrbahn sehr genau beobachten. Es droht gleich doppeltes Risiko: Sowohl Glätte als auch Rollsplit auf der Straße erhöhen die Sturzgefahr enorm„, betont der ÖAMTC-Experte.
Pannen- und Abschleppfahrer, die Crews der ÖAMTC-Flugrettung und die Mitarbeiterinnen der ÖAMTC-Nothilfezentralen stehen sowohl über Weihnachten als auch zum Jahreswechsel rund um die Uhr bereit.
Pannenhilfe & Abschleppdienst: 24/7 unter der Notrufnummer 120
Im Vorjahr rückten die Gelben Engel der ÖAMTC-Pannenhilfe von 24. Dezember bis einschließlich 1. Jänner österreichweit mehr als 20.500-mal aus – allein am Heiligen Abend zu rund 1.400 Einsätzen. “In der Regel ist das Verkehrs- und damit auch das Pannenaufkommen während der Feiertage etwas geringer als sonst. Ausschlaggebend ist aber vor allem das Wetter„, erklärt Katharina Brezina, Leiterin der ÖAMTC-Pannenhilfe. “Darum sind zusätzlich zum regulären Dienst viele Kollegen in Rufbereitschaft, um bei Bedarf rasch unterstützen zu können.„
Und wenn ein Fahrzeug nach einer Panne nicht mehr fahrtüchtig gemacht werden kann, steht der ÖAMTC auch mit seinem Abschleppdienst nonstop zur Verfügung. Von 24. Dezember 2024 bis 1. Jänner 2025 waren die Abschleppfahrer insgesamt 4.786-mal im Einsatz.
Gibt es Schneeräum- und Streupflicht?
Nicht ratsam ist es, sich ausschließlich auf die Räumung und Bestreuung der Fahrbahn zu verlassen. Zwar sind Straßenerhalter verpflichtet, Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, sie haften jedoch grundsätzlich nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Sicherungspflichten. Anders ist die Rechtslage bei mautpflichtigen Straßen wie etwa Autobahnen: Da hier ein Vertragsverhältnis besteht, haftet der Straßenerhalter bereits bei leichter Fahrlässigkeit und muss nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
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