NoVA, Vignette, Pickerl: 12 Dinge, die sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr ändern
Nur noch ein Jahr lang gibt es die Klebevignette
- Verbrenner: Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung.
- Plugin-Hybride: Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm "Euro-6E-bis" angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer von Plugin-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren.
- E-Autos: Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gültigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.
8. Kamerabasierte Überwachung: Um missbräuchliche Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen, kommt ein vom ÖAMTC schon länger gefordertes Gesetz gegen "systematische Abzocke". Demnach sollen bei Störungshandlungen, die mit Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt werden. So wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen zu verlangen, um sich den Verzicht auf eine Klage "abkaufen" zu lassen.
Nach der derzeit in Planung befindlichen StVO-Novelle sollen Gemeinden eine Möglichkeit erhalten, ihre Verkehrsflächen mit Kameras zu überwachen. In der Unbestimmtheit, wo eine Kameraüberwachung zulässig sein soll, ortet Österreichs größter Mobilitätsclub ein riesiges Problem – in ganz Österreich wäre laut ÖAMTC-Juristinnen ein Wildwuchs an schwer erkennbaren und mitunter auch großflächigen Fahrverbotszonen zu erwarten. Zusätzlich könnte durch das Fehlen einheitlicher Vorgaben praktisch jeder Ort eigene Ideen zur Verkehrsberuhigung entwickeln – ein Regelchaos wäre vorprogrammiert. Zudem ist der Vorschlag in der aktuell präsentierten Version nicht verfassungskonform.
9. Führerschein neu? Ab 1. Mai 2026 treten voraussichtlich Änderungen im Führerscheinwesen in Kraft.
- Führerscheinprüfung: Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Andererseits wird "schummeln" noch unattraktiver: Die Sperrfrist wird von neun auf 18 Monate verlängert.
- Verlängerung Lkw- und Bus-Führerschein: Diese werden nun auch ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert – statt wie bisher für zwei.
- Während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterhin fahren. Das war bisher unmöglich.
- Viele internationale Führerscheine können künftig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt werden – bisher war diese auf maximal ein Jahr begrenzt.
- Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt künftig acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein", wie bisher allerdings nur im Inland.
10. Pickerl: Eine weitere Neuerung könnte bei der Pickerl-Überprüfung kommen. Seitens der Politik gibt es den Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern.
Im Jahr 2026 könnte die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Änderungen bringen. So sollen u. a. E-Mopeds als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden – inklusive Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht.
Ab 1. Mai 2026 wird die Promillegrenze für E-Scooterfahrende auf 0,5 Promille gesenkt, E-Scooter müssen ab diesem Zeitpunkt zudem einen Blinker haben; das Befahren von Fußgängerzonen kann mit einer Verordnung der zuständigen Behörde nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-Scooter erlaubt werden.
Helmpflicht für E-Scooter- und E-Bike-Fahrende: Mit der StVO-Novelle möchte die Bundesregierung auch Maßnahmen gegen die steigenden Unfallzahlen von E-Scooter- und E-Bike-Fahrern setzen. Sie schlägt daher eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor. Der Entwurf lässt allerdings laut ÖAMTC an Treffsicherheit vermissen und reflektiert das Unfallgeschehen unzureichend. Auf Basis der Unfall- und Nutzerdaten fordert der Mobilitätsclub daher eine Helmpflicht für E-Scooter ohne Alterseinschränkung, für E-Bikes eine Helmpflicht ohne Strafandrohung.
11. Mehr Assistenz: Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende weiterentwickelte Helferlein verbaut sein:
- Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrern
- Warnsystem bei nachlassender Konzentration (Müdigkeitswarner)
- Der Notfall-Spurhalteassistent ist nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung vorgeschrieben (da gab es zwei Jahre Toleranzfrist).
- Im Bereich Konstruktion muss zudem der Kopfaufschlagschutz im Frontbereich des Wagens mehr Schutz für Fußgänger bieten als bisher.
- Bei der Typengenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 1. Jänner 2026 wird das eCall-System auf ein neues Level gehoben: Next-Generation-eCall (NG eCall) muss 4G, LTE oder 5G unterstützen. Für neu zugelassene Pkw gilt diese Regelung erst ein Jahr später.
12. Abgasnorm Euro 7: Ab 29. November 2026 gilt für die Typengenehmigung von neuen Pkw-Modellen die Abgasnorm Euro 7 (für Neuzulassungen ab 2027). Hersteller müssen dann u. a. eine Pkw-Dauerhaltbarkeit über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. acht Jahre nachweisen. Für E-Autos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt. Zudem muss für jedes Fahrzeug ein Umweltpass (Environmental Vehicle Passport, EVP) ausgestellt werden, der Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite, Motorleistung sowie Dauerhaltbarkeit der Batterie beinhaltet.
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