Was ist ein unsichtbarer Schutzweg?

Kinder im Straßenverkehr: 2025 gab es doppelt so viele tödliche Unfälle wie im Jahr 2024. Welche Regeln gelten für sie?
KFV/ Waltl

Zusammenfassung

  • Kinder müssen das gefahrlose Überqueren einer Fahrbahn ermöglicht werden, auch ohne markierten Zebrastreifen (unsichtbarer Schutzweg).
  • Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht für Kinder; Autofahrer müssen stets bremsbereit sein, wenn Kinder in der Nähe sind.
  • 2025 gab es in Österreich acht im Straßenverkehr getötete Kinder und 2.872 verletzte Kinder bis Ende September – Höchstwert seit 18 Jahren.

Vor kurzem in Oberösterreich: Ein elfjähriges Kind mit Glasknochenkrankheit will die Straße überqueren. Doch es stürzt, weil ein Auto heranraste und hupte, statt zu bremsen. Nun wird über eine mögliche Schuld des Kindes diskutiert, weil an der Stelle kein Schutzweg war. 

Doch was gilt?

Die Antwort des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ist eindeutig: Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz explizit ausgenommen, ihnen muss immer das gefahrlose Überqueren ermöglicht werden. 

Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV: „Ganz gleich, ob ein Kind am Straßenrand steht, mit anderen Kindern redet oder aus einem Auto aussteigt – jeder, der mit einem Fahrzeug an diesem Kind vorbeifährt, muss damit rechnen, dass dieses Kind überraschend über die Straße läuft und daher langsamer und bremsbereit fahren.“ 

Grundsätzlich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen

Kinder sind nämlich grundsätzlich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Anders ist das unter Erwachsenen, wo der eine darauf vertrauen kann, dass der andere sich regelkonform verhält. Doch ab wann gilt in diesem Sinne eigentlich ein Kind als Kind und wie kann man das beim Vorbeifahren feststellen?  Kaltenegger: „Hier muss man sich an Faktoren wie etwa dem Aussehen, dem Verhalten, der Bekleidung und dem vermuteten Alter orientieren.“

Zudem gilt auch der „unsichtbare Schutzweg“, der sogar explizit in der Österreichischen Straßenverkehrsordnung verankert ist. Dieser besagt, dass Kindern das ungehinderte Überqueren einer Fahrbahn ermöglicht werden muss, sobald sie auch nur ihre Absicht erkennen lassen, dass sie eine Straße überqueren wollen. Auch wenn also an einem Straßenabschnitt kein „Zebrastreifen“ eingezeichnet ist, gilt dieser „unsichtbare Schutzweg“.

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