Trifft den Fahrer die Schuld, wenn sich Mitfahrer im Pkw nicht angurten?

Es sind traurige Zahlen: Im Jahr 2024 kamen laut vorläufigen Zahlen des BMI insgesamt 349 Personen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen deutlichen Rückgang um minus 13 Prozent. Mit 147 Verkehrstoten waren die meisten Opfer weiterhin unter Pkw-Insassen zu beklagen, gefolgt von Motorradfahrenden (82 Getötete) und Fußgängeren (47 Getötete).
Grundsätzlich konnte die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahrzehnten deutlich gesenkt werden – von einem historischen Höchstwert von 2.948 Getöteten im Jahr 1972 auf 349 im vergangenen Jahr (minus 88 Prozent seit 1972).
Mehr als ein Drittel ohne Gurt
"Die meisten Verkehrstoten sind nach wie vor beim Pkw zu beklagen. Allerdings zeigen sich gerade im Pkw-Bereich auch die deutlichsten Verbesserungen", erklärt ÖAMTC-Verkehrsexperte David Nosé. Waren im Jahr 2000 noch 549 getötete Pkw-Insassen (56% aller Verkehrstoten) zu verzeichnen, waren es im Vorjahr nur mehr 147 (42%). Das entspricht einer Reduktion von rund drei Viertel – und das bei deutlich gestiegener Mobilität sowie höherem Pkw-Bestand.
Trotz des Rückgangs bei der Zahl tödlich verunglückter Pkw-Insassen ist ein Aspekt mit Sorge zu betrachten: die Moral zum Anlegen des Sicherheitsgurtes.
Wann besteht Gurtenpflicht?
Im Durchschnitt der letzten 12 Jahre lag der Anteil tödlich verunglückter Pkw-Insassen ohne Gurt bei 30 Prozent - im Vorjahr stieg dieser Wert auf 36 Prozent. "Das bedeutet, dass rund jeder Dritte tödlich verunglückte Pkw-Insasse keinen Sicherheitsgurt verwendet hat. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Todesopfer noch leben würden, hätten sie einen Gurt verwendet", so Nosé.
Gurtenpflicht besteht für alle Insassen eines Kfz, d.h. sowohl für den Fahrer und die den Beifahrer als auch für alle, die sich auf der Rückbank befinden.
Jeder Insasse eines Kfz ist verpflichtet, den Sicherheitsgurt anzulegen, wenn ein Sitzplatz damit ausgerüstet ist.
Wichtig: Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich. Den Fahrer trifft keine rechtliche Verantwortung, wenn sich die Mitfahrenden nicht anschnallen. Der Fahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Sicherung der Mitfahrenden bis 14 Jahren verantwortlich.
Es gibt jedoch auch in Österreich gewisse Ausnahmen von der Gurtpflicht. Laut Grawe sind beispielsweise Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen, die überwiegend im Schritttempo fahren, wie Müllwagen oder landwirtschaftliche Kfz, von der Pflicht befreit.
Wann darf man den Gurt ablegen?
Auch beim langsamen Rückwärtsfahren wie z. B. beim Einparken, kann der Gurt bereits abgelegt werden. Taxifahrer sowie Businsassen im Linienverkehr, sind ebenfalls teilweise ausgenommen, wobei hier in vielen Fällen weiterhin zum Anlegen des Gurtes geraten wird.
Zudem dürfen Rettungsdienste und Personen in Einsatzfahrzeugen, in denen der Sicherheitsgurt aufgrund ihrer Tätigkeit hinderlich sein könnte (z. B. Paketboten), unter bestimmten Bedingungen auf den Gurt verzichten. Diese Ausnahmen sind jedoch streng geregelt und sollten nicht als allgemeine Regel interpretiert werden.
Kommentare