Dürfen Elektroautos auf Autobahnen schneller fahren?

Ein Schild weist auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge mit Kennzeichen gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 hin.
Eine Frage der Mobilität

Gleich vorweg: Auch Elektroauto-Fahrer müssen das generelle Tempolimit von 130 km/h auf den Autobahnen einhalten. Gilt auf einer Strecke jedoch für Verbrenner ein "Luft-Hunderter" dürfen E-Autos mit 130 km/h davon düsen. Bisher galt diese Ausnahme nur für Elektroautos mit einem österreichischen Kennzeichen.  E-Fahrzeuge aus dem Ausland  mussten sich hingegen an das Umwelt-Tempolimit halten. Auf Intervention der EU-Kommission wurde diese Ungleichbehandlung nun aufgehoben.

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