Selbst handeln, statt die EU zu beschuldigen

Innenminister Kickl schlägt bei der Haft für gefährliche Asylwerber einen politischen Haken.
Daniela Kittner

Daniela Kittner

Die Regierung will in der österreichischen Verfassung einen vierten Haftgrund verankern: Zur Strafhaft, Untersuchungshaft und Schubhaft soll eine „Sicherheitsverwahrung“ kommen, die bei Gefahr für die nationale Sicherheit oder für die öffentliche Ordnung verhängt werden kann.

Man muss peinlich darauf achten, dass daraus kein gefährlicher Gummiparagraf wird. Aber grundsätzlich ist das Vorhaben richtig. Sogar notwendig.

Anlassfall ist der jüngste Mord in Vorarlberg. Ein amtsbekannter Straftäter, dem die Republik bereits das Aufenthaltsrecht entzogen hatte, reiste wieder ein, beantragte Asyl, forderte die Mindestsicherung, und als er sie nicht bekam, erstach er den Sozialamtsleiter. Für die Behörden war der Mann unantastbar.

Ein neuer Haftgrund wird zwar nicht alle Verbrechen verhindern, aber dass der Staat in solchen krassen Fällen ohnmächtig daneben steht, geht gar nicht. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass die Polizei für ihre Sicherheit sorgen kann. Konsequenzen sind auch zugunsten der vielen unbescholtenen Asylwerber angesagt. Wenn man dem Missbrauch des

(Asyl-)Systems nicht entgegenwirkt, gerät auf Dauer das System an sich in Verruf.

Der Vorstoß, einen Haftgrund für gefährliche Asylwerber in die Verfassung zu schreiben, kam von Innenminister Herbert Kickl. Damit hat der FPÖ-Minister einen bemerkenswerten Haken geschlagen. Bisher hat die FPÖ mit Gewalttaten von Asylwerbern Stimmung gegen die EU gemacht, so nach dem Motto: das verquirkste EU-Recht sei schuld, dass sich bei uns so viele ausländische Gewalttäter tummeln.

Mit solchen falschen Behauptungen haben verantwortungslose Politiker und Medien die Briten schnurstracks ins Brexit-Desaster geführt.

Diffamierungen killen Debatte

Nun schlägt Kickl vor, nationales Recht zu ändern. Und Walter Obwexer, der österreichische Papst des Europarechts, sagt zum KURIER, dass eine EU-Richtlinie genau einen solchen Haftgrund erlaube, Österreich diesen Passus aber bisher nicht umgesetzt habe (Seite 3). Auch EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos hatte in seinem Antwortschreiben an Kickl den FPÖ-Minister darauf aufmerksam gemacht, dass die EU-Staaten Spielraum haben – selbstverständlich im Rahmen der Menschenrechtskonvention.

Warum nicht gleich eine Diskussion in dieser sachlichen Form? Wir reden hier über lauter hochsensible Themen: über das Recht auf Freiheit; über das, laut Bischofskonferenz, „heilige Asylrecht“; über ein legitimes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.

In einer Demokratie sind Sprachbilder von Feuerwehrschläuchen, die Flüchtlinge außer Landes spülen sollen, nicht angebracht. Unter jeder Kritik sind übrigens auch jene SPÖ-Hysteriker, die einen gewählten Kanzler und Vorsitzenden von Österreichs bürgerlicher Staatspartei ins Nazi-Eck rücken.

Diffamierungen killen jede sachliche Debatte.

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