Glyphosatverbot: Wenn die Politik dem Recht folgen muss
Das von der Kanzlerin auf Eis gelegte Gesetz ärgert Parlamentarier. Dabei haben sie die Misere selbst zu verantworten.
Populismus kann leicht ins Auge gehen. Aktuelles Beispiel: das vom Parlament noch vor der Sommerpause schnell beschlossene Glyphosatverbot. Wie sich nun herausstellt, wurde der EU der Gesetzesentwurf nicht vorab wie vorgeschrieben zur Prüfung übermittelt.
Die Kommission konnte daher gar nicht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes urteilen. Die Freude zahlreicher Interessensvertreter in der Vorwoche über die Nachricht, dass die EU nichts dagegen einzuwenden habe und das Verbot mit 1. Jänner in Kraft treten kann, war daher verfrüht. Bundeskanzlerin Bierlein zog die Notbremse. Zu Recht, denn ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
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