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EU hinkt bei Regeln für Refurbishment nach

Über eine Konsumkategorie, die mittlerweile Mainstream ist, aber keine Rechtsgrundlage in Europa hat. Ein Gastkommentar von Kilian Kaminski.
EU hinkt bei Regeln für Refurbishment nach

Früher kannten wir Neuwaren oder Gebrauchtwaren. Oder wir haben selbst herumgeschraubt und versucht, etwas zu reparieren. Seit einigen Jahren hat sich jedoch das professionelle Wiederaufbereiten und Wiederverkaufen von Produkten mit Garantie und Rückgaberecht, auch bekannt als „Refurbishment“, in unserer Gesellschaft als fixe Konsumkategorie etabliert und bringt in Europa den Handel von Neuwaren gehörig durcheinander.

Ein junger Mann mit braunen Haaren und Bart lächelt freundlich und trägt ein dunkelblaues Hemd.

Kilian Kaminski.

Jüngste Zahlen zeigen: Der Markt für generalüberholte Geräte wächst rund vier Mal schneller als der generelle Elektronikmarkt. Bis 2031/2032 wird der Wert der weltweiten Refurbished-Branche auf zwischen 118,61 und 272,91 Milliarden US-Dollar steigen. Refurbishment ist ökonomisch betrachtet also kein Randthema mehr, sondern im Mainstream angekommen. Und aus ökologischer Sicht ist Kreislaufwirtschaft ohnehin ein Hauptthema unserer Zeit.

Leider hinkt das EU-Produktrecht hinterher, denn dieses Regelwerk wurde für „Hersteller“ (also für Produzenten von Neuprodukten) oder für „Händler“ (beim Verkauf von gebrauchten Waren) konzipiert. Das Problem dabei: Refurbishment ist keines von beiden, da es weder Einfluss auf die Neugestaltung hat, noch reinen Handel mit bestehenden Produkten betreibt. Refurbishment bedeutet, dass das Gerät in bis zu 40 Arbeitsschritten von professionellen Mitarbeitenden überprüft wird und – bei Bedarf – Komponenten ausgetauscht, Batterien erneuert, Daten zertifiziert gelöscht und das Gerät poliert und gereinigt wird. Daher können Refurbisher*innen einerseits nicht für die Produktentwicklung (i.S.d. Produzenten) haften, da sie auf diese keinen Einfluss haben. Sie sind aber auch keine reinen Händler*innen, welche das Produkt unverändert weiterverkaufen. Denn Refurbishment als Prozess nimmt ja durchaus Einfluss auf einzelne Komponenten, die repariert oder getauscht werden.

Nachhaltig

Genau deswegen ist es so bedeutend, dass dieser Beruf im EU-Recht definiert wird, denn nur dann kann diese nachhaltige und budgetschonende Art der Kreislaufwirtschaft auch auf einer Rechtsgrundlage agieren, die technische Qualität sicherstellt. Ebenso muss es einheitlich definierte gesetzliche Qualitätsstandards für das Refurbishment geben, durch die die Konsument:innen sich auf das Ergebnis – also auf die Funktionalität und Sicherheit der Geräte – verlassen können.

Die European Refurbishment Association arbeitet seit Jahren mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass die veränderten Bedürfnisse der Kreislaufwirtschaft im neuen EU-Recht berücksichtigt werden. Die EU beginnt, das Refurbishment von Produkten nicht mehr als Nebensache zu betrachten, sondern als zentralen Bestandteil der europäischen Strategie für nachhaltiges Wachstum – und reagiert damit auch auf den schon veränderten Markt, in dem mittlerweile drei von vier Österreicher:innen refurbished kaufen wollen.

Zum Autor:
Kilian Kaminski ist Vorstandsmitglied der European Refurbishment Association (EUREFAS) und einer der drei Gründer von refurbed.

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