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Hat man bei der ORF-Wahl die Rechnung ohne die EU gemacht?

121 Gebührenzahler können die Bestellung des ORF-Generaldirektors beeinspruchen. Ein Gastkommentar von Stefan Brocza.
EUROPÄISCHER MEDIENGIPFEL: SONDEREDITION ZUR ÖSTERREICHISCHEN MEDIENPOLITIK: PIG

Am 30. April wurde die Position des ORF-Generaldirektors ausgeschrieben. Bis zum 28. Mai kann man sich noch bewerben. Dennoch schien Anfang Mai die Sache gelaufen: Übereinstimmend wurde berichtet, ÖVP-Bundeskanzler Christian Stocker habe sich bereits für einen Kandidaten entschieden. Gemäß eines inoffiziellen Regierungsübereinkommens stünde ihm nämlich ein Nominierungsrecht zu. Die folgenden Wochen wären nur noch Show, wäre doch nun klar, für wen sich der 35-köpfige ORF-Stiftungsrat Anfang Juni entscheiden werde.

Porträt eines Mannes mit Brille, Bart und Anzug.

Stefan Brocza.

Etwas Sand ins Getriebe brachte die langjährige ORF-Managerin Lisa Totzauer, die letzte Woche als erste öffentlich bekannt gab, dass sie sich auch bewerben würde. Sie ist ebenfalls der ÖVP zuzurechnen, zudem eine Frau. Das irritierte doch – angesichts der vom Kanzler lancierten Personalentscheidung. Völlig ins Wanken brachte den schon in trockenen Tüchern geglaubten Postenschacher dann Ende letzter Woche die Ankündigung von Markus Breitenecker, sich zu bewerben. Damit waren plötzlich drei Jahrzehnte TV-Erfahrung, zuletzt als Vorstand der deutschen ProSiebenSat.1-Mediengruppe, auf dem Tisch.

Der Manager eines Milliarden-Medienunternehmens mit Tausenden Mitarbeitern wirft also seinen Hut in den Ring gegen den angeblich vom Kanzler höchstpersönlich auserwählten Geschäftsführer der Austria Presseagentur, Clemens Pig, der null Prozent Fernseherfahrung mitbringt. Und als wäre das noch nicht genug, meldet auch gleich noch die mitregierende SPÖ unverblümt ihre Personalwünsche dadurch an, dass einschlägige Namen lanciert werden. Namen die sich – was für eine Überraschung – vor allem durch Parteinähe auszeichnen.

Die Realverfassung

Wer Österreich und seine Realverfassung kennt, weiß jedoch, dass fachliche Kompetenz noch lange nicht ausschlaggebend ist, wer welchen Posten im Land bekommt. Notfalls wird auch einfach mal brutal so entschieden, wie es die Politik wünscht. Insbesondere wenn es um den ORF und die Personalwünsche von ÖVP und SPÖ geht.

Doch diesmal könnte alles anders sein. Der jahrzehntelange Postenschacher ist nun nämlich mit dem neuen Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) konfrontiert, das seit Mitte des Vorjahres gilt. Das EMFG ist in allen seinen Teilen verbindlich und gilt seit dem 8. August 2025. Der künftige ORF-Generaldirektor muss daher „auf der Grundlage von transparenten, offenen, wirksamen und nicht diskriminierenden Verfahren und transparenten, objektiven, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien ernannt [werden], die auf nationaler Ebene vorab festgelegt wurden.“ Von Mauschelei oder gar einem inoffiziellen Nominierungsrecht des ÖVP-Kanzlers steht da jedenfalls kein Wort.

Dem EMFG entsprechend wurde im Frühjahr 2026 vom Nationalrat auch das ORF-Gesetz angepasst. Auch dort ist nun von einem „transparenten, offenen, wirksamen und nichtdiskriminierenden Verfahren“ die Rede und von „transparenten, objektiven, nichtdiskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien“, die zudem „vorab festgelegt“ und damit für jedermann nachvollziehbar sein müssen

Danaergeschenk

Das eigentliche EMFG-Danaergeschenk an alle Postenschacherer des Landes stellt das neue Beschwerderecht dar. Nicht nur unterlegene Mitbewerber, sondern jeder einzelne Gebührenzahler (wenn er von 120 anderen Gebührenzahlern unterstützt wird) ist dazu berechtigt. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass beim EuGH in Luxemburg gerade ein Vorabentscheidungsverfahren zum EMFG anhängig ist. Darin werden etwa exakte Fragen gestellt, wie die obigen Auswahlkriterien vorab zu formulieren, gewichten und auszugestalten sind. Liest man dies, kommen einem Zweifel, ob das jetzige ORF-Gesetz einer solchen Überprüfung standhalten würde: Etwa, dass die Auswahlkriterien nur in der Geschäftsordnung des Stiftungsrates (und nicht im ORF-Gesetz selbst) weiter ausgeführt werden oder dass sich dem Hearing zur stellen kann, wer von einem Stiftungsrat persönlich dazu eingeladen ist, wirft rechtliche Fragen auf.

Am 11. Juni entscheidet jedenfalls der Stiftungsrat über den nächsten ORF-General. Bleibt abzuwarten, ob sich 121 Gebührenzahler finden, die auf die Einhaltung der „transparenten, objektiven, nichtdiskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien“ pochen. Wünschenswert wäre es allemal.

Zum Autor:

Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.

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