"Alpine divorce": Bis zur Erschöpfung gehetzt – am Berg und im Alltag
Das harmonische Bild vom Pärchen-Wandern kann gehörig trügen.
Seit dem Großglockner-Prozess ist in den sozialen Medien viel von Fällen zu lesen, welche die Überschrift „alpine divorce“ tragen. Immer mehr Frauen schildern, wie sie vom Partner am Berg im Stich gelassen und von diesem in eine lebensgefährliche Situation gebracht worden seien. Der Begriff „alpine divorce“ hat seinen Ursprung in einer Kurzgeschichte von Robert Barr (1893), in dieser will ein Mann seine Frau auf einer Bergtour töten, indem er diese in den Abgrund hinabstößt.
Natürlich gibt es Frauen, die ihrem Partner körperlich überlegen sind (da fitter und mitunter auch jünger), oft finden sich auch zwei sehr aktive und sportlich ehrgeizige Menschen zusammen. Tendenziell sind Männer jedoch risikofreudiger und wettbewerbsorientierter als Frauen (und körperlich kräftiger). Dem Österreichischen Kuratorium für Alpine Sicherheit zufolge waren die im Jahr 2024 verunglückten Menschen überwiegend (nämlich 87 %) männlich.
Katharina Braun.
Über die Grenzen
Man könnte das Phänomen natürlich noch mit bicyle-, motorcyle-, surfing- oder sailing divorce ergänzen. In solchen Scheidungsklagen würde das schuldhafte Verhalten des Partners als „lieblos und interesselos“ zusammengefasst werden. All diesen Scheidungen liege das Verhalten eines Partners zugrunde, der aufgrund seiner Jagd nach dem persönlichen Ziel die Bedürfnisse seiner Partnerin (Schutz, Pause) außer Acht ließ.
Mir haben schon viele Frauen im Zuge von Scheidungsbegleitungen erzählt, dass Sport mit ihrem Partner sie oft weit über ihre Grenzen brachte und für sie alles andere als ein Vergnügen war. Sie berichteten, von ihrem Partner angeschrien worden zu sein, nur weil sie sich eine gewisse Tour nicht zutrauten oder nicht weitergehen konnten. Immer wieder höre ich, dass der Partner die Frau, weil ihm diese zu langsam war, einfach sich selbst überlassen hatte. Männern geht es, allgemein gesprochen, beim Sport mehr um Leistung und Wettbewerb; Frauen mehr um die soziale Komponente und Ausgleich zum Alltag.
Verunfallt die Frau, heißt es schnell, sie habe sich ja auf die Tour eingelassen; sie sei erwachsen und hätte auf sich selbst achten müssen; den Mann treffe keine Schuld. Übersehen wird dabei, dass meist das Vertrauen dieser Frauen in ihren Partner das Unfallereignis überhaupt ermöglicht hatte. Denn die Frauen hatten ihren Partnern vertraut, dass dieser auf sie bei der gemeinsamen sportlichen Aktivität Rücksicht nimmt. Sie wollten nicht zickig wirken, den Tag nicht verderben. Aus meiner Sicht war beim Großglockner-Fall auch die Beziehungsthematik ein Mitgrund für die große Aufmerksamkeit.
Familienarbeit
Diese Scheidungsfälle könnte man auch um eine „family care divorce“ ergänzen. Denn nach wie vor sind es die Frauen, die einen Großteil der Familienarbeit stemmen. Dies, weil sie meinen, es gehöre zu ihrer Rolle als Frau dazu und ihr Einsatz würde ihnen irgendwann einmal von der Familie gedankt werden. Ein Trugschluss. Kommt es zur Scheidung, erfahren viele Frauen zu ihrem Schrecken, dass es in Österreich nach wie vor keinen Versorgungsausgleich wie in Deutschland gibt (Ausgleich der Pensionsgutschriften zwischen den Ehepartnern). Sie müssen sich mit einer weitaus niedrigen Pension als die der Männer abfinden (2025 Frauen im Schnitt monatlich 1.527 Euro brutto, Männer: 2.535 Euro). Am Ende befinden sich viele Frauen zwar nicht am Berg zurückgelassen, jedoch im Alltag gehetzt bis zur vollkommenen Erschöpfung.
Ein rücksichtloses Hinwegsetzen über die körperlichen, aber auch mentalen Grenzen seiner Partnerin kann neben zivilrechtlichen Folgen (ja, es gibt in Österreich noch immer eine Verschuldensscheidung) für den Partner sogar strafrechtliche Implikationen mit sich ziehen. Bei Gerichtsverfahren unter Involvierung eines Beziehungspaares sollte im Gerichtsverfahren immer genau die Beziehungsthematik ausgeleuchtet werden. Das kommt in der Praxis oft zu kurz, wie ich unlängst auch im Großglockner-Prozess beobachtet habe.
Vor allem aber hat Liebe – zumindest in meinem Verständnis – sehr viel mit wechselseitiger Rücksichtnahme und Fürsorge zu tun. Dies einzufordern, ist unser Menschenrecht. Und wenn uns dies verweigert wird: Stehen bleiben, hinsetzen und um Hilfe (z. B. bei einer Frauenorganisation) rufen. Egal, ob am Berg oder daheim. Wenn wir eine Frau sehen, die nicht weiter kann, ist es an uns allen, ihr den Rucksack zu erleichtern.
Zur Autorin:
Katharina Braun ist Rechtsanwältin in Wien.
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